11.03.25
Seniorin verliert Goldmünzen an Betrüger

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Abholer zu vier Jahren und zehn Monaten verurteilt
UPDATE, 11.03. 04:30 Uhr
Traunstein - Im Prozess gegen das Mitglied einer „Schockanrufer-Bande“ am Traunsteiner Landgericht ist das Urteil gefallen: Der „Abholer“ der Wertsachen muss laut Passauer neuen Presse für vier Jahre und zehn Monate ins Gefängnis.
Er hatte die Tat zuvor gestanden. Verurteilt wurde er wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs in zwei Fällen. Die Betrüger hatten eine Seniorin aus Bergen zur Übergabe wertvoller Goldmünzen überredet, weil ihr Enkel angeblich einen tödlichen Unfall verursacht hätte. Im Lauf des Verfahrens wurde die Zahl der Goldmünzen von 65 auf 30 reduziert, ursprünglich war die Staatsanwaltschaft von einem Wert von 165.000 Euro ausgegangen. Verurteilt wurde der 26-jährige Kölner auch wegen eines weiteren Falls in München. Beide Male soll er die Wertsachen für die aus dem Ausland agierende Bande abgeholt haben.
Weil er sich geständig und einsichtig zeigte, verhängte das Gericht eine Strafe von vier Jahren und 10 Monaten. Er sei laut Verteidigung nur das "kleinste Rad im großen Gefüge" gewesen.
ERSTMELDUNG, 10:03.
Traunstein / Bergen - Er soll als Teil einer Schockanrufer-Bande eine Seniorin aus Bergen um Goldmünzen im Wert von 165.000 Euro gebracht haben (wir berichteten): Im Prozess gegen den mutmaßlichen Abholer wird am Landgericht Traunstein heute das Urteil erwartet.
Angeklagt ist ein 26-Jähriger neben dem Fall in Bergen auch wegen eines weiteren Falls in München. Bereits am ersten Prozesstag vergangene Woche legte der 26-jährige Angeklagte ein Geständnis ab. Dafür soll einen „Deal“ bekommen, dem Verständigungsvorschlag hat er laut Passauer neuen Presse bereits zugestimmt. Einzelheiten zu möglichen Strafminderungen werden erst heute bekannt. Der Angeklagte aus Köln sei obdachlos gewesen, und an die falschen Leute geraten, die ihm schnelles Geld versprochen hätten, so die Verteidigung. Heute beginnt am Traunsteiner Landgericht der zweite Prozesstag – und das Urteil soll gesprochen werden.
Die Anklage lautet auf banden- und gewerbsmäßigen Betrug in zwei Fällen.