Neuigkeiten aus Österreich
Ab Montag, 8. Februar: Diese Lockerungen treten in Österreich in Kraft...
- Alle Geschäfte in Österreich öffnen wieder. Es gibt aber strenge Regeln: Nur eine begrenzte Anzahl Kunden darf gleichzeitig ins Geschäft. Die Kunden müssen eine FFP2-Maske tragen.
- Friseure und andere "körpernahe Dienstleistungen" dürfen wieder den Betrieb aufnehmen. Allerdings dürfen nur Kunden bedient werden, die einen aktuellen negativen Coronatest dabei haben (darf nicht älter als 48 Stunden sein)
- Schulen starten wieder in den Präsenzunterricht im Klassenzimmer. Schülerinnen und Schüler sollen regelmäßig getestet werden. Wer kein negatives Testergebnis hat, muss ins Homeschooling.
- Museen und Zoos in Österreich öffnen wieder
- Künftig gilt in Österreich nur noch zwischen 20.00 und 6.00 Uhr eine Ausgangsbeschränkung, tagsüber dürfen sich wieder Angehörige zweier Haushalte treffen.
Wichtig für Pendler:
Pendler müssen ab Mittwoch / 10. Februar beim Grenzübertritt einen negativen Coronatest dabei haben, der jede Woche erneuert werden muss. Das gilt auch für SchülerInnen und StudentInnen.
Ab Freitag, 15. Januar: Registrierungspflicht bei der Einreise nach Österreich
Wer ab Freitag nach Österreich einreisen will, muss sich vorher online registrieren. Das gilt nicht nur für Menschen aus anderen Ländern, sondern auch für österreichische Staatsbürger. Sie müssen nicht nur Kontaktdaten hinterlassen, sondern auch angeben, wie lange sie in Österreich bleiben wollen. Ausgenommen sind regelmäßige Pendler und Transitreisende. Auch für familiäre Notsituationen soll es Ausnahmen geben.
Seit dem 23. Dezember gilt:
Urlaubs- oder Familienrückkehrer aus einem ausländischen Risikogebiet müssen bei der Rückkehr nach Bayern innerhalb von 72 Stunden einen negativen Coronatest beim zuständigen Gesundheitsamt nachweisen. Das gilt für alle Menschen aus Bayern, die an Weihnachten Verwandte in Österreich besuchen. Sie müssen dann entweder noch direkt in Österreich oder unmittelbar nach der Rückkehr in Bayern einen Coronatest machen lassen. Das hat das Bayerische Kabinett am 22. Dezember beschlossen.
Für die Einreise nach Österreich gelten ab 19. Dezember neue Regeln:
Wer ab 19. Dezember aus dem Ausland (auch Deutschland) nach Österreich einreist, muss sofort für zehn Tage in Quarantäne. Frühestens nach fünf Tagen kann man sich mit einem negativen Coronatest aus der Quarantäne "frei-testen". Die Kosten für den Test trägt jeder selbst.
Ausnahmen gibt es, wenn Sie aus einem "triftigen Grund" nach Österreich einreisen:
- Pendler (die wegen des Berufs, wegen Angehörigen oder Lebenspartnern mindestens 1mal pro Monat nach Österreich einreisen)
- Plötzliche Ereignisse im Familienkreis (z.B. familiäre Todesfälle in Österreich)
- Die Durchfahrt, ohne anzuhalten (z.B. im Großen Deutschen Eck)
- Arztbesuche oder andere medizinische Hilfe in Österreich
Diese Regeln gelten ab 07. Dezember:
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Für Reisende aus Deutschland gilt bei Einreise vom 07. Dezember bis zum 10. Januar eine zehntägige Quarantänepflicht.
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Von der Quarantänepflicht ausgenommen sind Pendler und Geschäftsreisende.
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Schulen öffnen ab Montag wieder. Die Oberstufen kehren aber mit Ausnahme der Maturaklassen nicht in die Schule zurück.
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Der Handel und viele Dienstleistungen schließen wieder auf, also zum Beispiel auch körpernahe Dienstleistungen wie Masseure und Kosmetikstudios. Es gilt die Beschränkung eines Kunden pro zehn Quadratmeter und die Maskenpflicht.
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Ab 07. Dezember gelten in Österreich Ausgangssperren zwischen 20:00 und 06:00 Uhr.
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Adventsmärkte sind nicht erlaubt Auch Punschstände sind untersagt.
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Es dürfen keine offenen alkoholischen Getränke per Abholung verkauft werden.
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Hotellerie und Gastronomie öffnen in Österreich ab 07. Januar.
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Museen, Bibliotheken und Büchereien öffnen ab 07. Januar. Konzert- und Theaterhäuser sowie Kinos bleiben geschlossen.