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15.02.21

Strengere Maßnahmen für Grenzgänger

Polizeikontrolle an der Grenze
© Bundespolizei

Region - Ab kommenden Mittwoch wird die Bundespolizei nur noch Grenzgängern den Grenzüberschritt erlauben, die über den Nachweis eines vorgeschrieben negativen Coronatests und eine amtliche Bescheinigung der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde verfügt.

Das betrifft aber nur Grenzgänger, die entweder aus Tschechien oder Tirol kommen oder dort zum Arbeiten hin müssen, aber in der Region wohnen. Die Betriebe, die Mitarbeiter in den entsprechenden Regionen beschäftigen, sollen sich umgehend bei ihrem zuständigen Landratsamt melden. Welche Berufe das Bundesministerium des Innern als systemrelevant einstuft finden Sie auf bayernwelle.de

Das gilt NICHT für Grenzpendler, die zum Beispiel nach Salzburg zum arbeiten müssen, sondern nur für das Land Tschechien und das österreichische Bundesland Tirol.

Folgende Tätigkeiten gelten nach Nr. 2 der „Leitlinien zur Ausübung der Freizügigkeit der Arbeitskräfte währen des COVID-19 Ausbruchs“ der EU-Kommission vom 30. März 2020 als systemrelevant:

  • Berufe im Gesundheitswesen, einschließlich paramedizinischer Fachkräfte;
  • Betreuungsberufe im Gesundheitswesen, einschließlich Betreuungspersonal für Kinder, Menschen mit Behinderung und ältere Menschen;
  • wissenschaftliche Experten im Gesundheitssektor;
  • Arbeitskräfte in der Arzneimittel- und Medizinprodukteindustrie;
  • Arbeitskräfte, die an der Lieferung von Waren beteiligt sind, insbesondere an der Lieferkette von Arzneimitteln, medizinischen Hilfsmitteln, Medizinprodukten und persönlichen Schutzausrüstungen, einschließlich ihrer Installation und Wartung;
  • akademische und vergleichbare Fachkräfte in der Informations- und Kommunikationstechnologie;
  • Informations- und Kommunikationstechniker sowie sonstige Techniker für die grundlegende Instandhaltung der Ausrüstung;
  • Berufe im Bereich des Ingenieurwesens, wie Ingenieure, Energie- und Elektrotechniker;
  • Personen, die an systemrelevanten oder anderweitig wesentlichen Infrastrukturen arbeiten;
  • ingenieurtechnische und vergleichbare Fachkräfte (einschließlich Wasserwerker);
  • Schutzkräfte und Sicherheitsbedienstete;
  • Berufsfeuerwehrleute/Polizisten/Gefängnisaufseher/Sicherheitswachpersonal/Katastrophenschutzkräfte;
  • Personen, die in der Herstellung und Verarbeitung von Lebensmitteln tätig sind, sowie verwandte Berufe und Wartungspersonal;
  • Bediener von Maschinen für Lebensmittel und verwandte Erzeugnisse (einschließlich Lebensmittelproduktionsmitarbeiter);
  • Arbeitskräfte im Verkehrssektor, insbesondere: Personenkraftwagen-, Kleintransporter- und Kraftradfahrer, Fahrer schwerer Lastkraftwagen und Busse (einschließlich Busfahrer und Straßenbahnführer) sowie Rettungswagenfahrer, einschließlich Fahrer, die für die Beförderung im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union eingesetzt werden, und Fahrer, die EU-Bürger im Zuge ihrer Rückkehr aus einem anderen Mitgliedstaat an ihren Herkunftsort befördern; Linienflugzeugführer; Schienenfahrzeugführer; Wagenmeister, Instandhaltungstechniker sowie Personal von Infrastrukturbetreibern, das mit der Verkehrssteuerung und Kapazitätszuweisung betraut ist; Arbeitskräfte in der See- und Binnenschifffahrt;
  • Fischer;
  • mit systemrelevanten Funktionen betrautes Personal von öffentlichen Einrichtungen, einschließlich internationaler Organisationen.

 

Die Unternehmen und Betriebe im Landkreis Berchtesgadener Land sind daher aufgerufen bis zum morgigen Dienstag, 16.02.2021, 12:00 Uhr folgende Informationen an wirtschaft@lra-bgl.de zu übermitteln, wenn sie Personen aus den Virusvariantengebieten Tschechien und Tirol beschäftigen.



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