10.01.17
Prüfen Sie die TÜV-Plakette!

muss ordentlich blechen.
- Symbolbild -
Und zwar so schnell, wie nur möglich. Wenn Sie nämlich noch die braune Prüfplakette auf Ihrem Kennzeichen haben, dann dürfen Sie damit 2017 nicht mehr auf den Straßen fahren.
Darauf weist die Gesellschaft für Technische Überwachung, kurz GTÜ, noch einmal ausdrücklich hin. Denn seit dem Jahresbeginn haben die braunen Plakette mit der 16 in der Mitte ihre Gültigkeit verloren. Für dieses Jahr, 2017, sind die Plaketten in rosa (17), grün (18) und orange (19) gültig. Die rosafarbenen Plaketten sind in diesem Jahr mit der Hauptuntersuchung, kurz HU, an der Reihe.
Alle Autos, die in diesem Jahr neu zugelassen werden, tragen eine blaue Prüfplakette (20) und sind somit erst 2020 für die nächste HU dran. Für die Hauptuntersuchung brauchen Autofahrer die Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder eben einen Fahrzeugschein. Bei Änderungen am Auto braucht der Prüfingenieur von Ihnen zusätzlich ein Teilgutachten oder die Betriebserlaubnis. Mit inbegriffe in der HU ist übrigens auch die Abgasuntersuchung, AU.
Was ist, wenn ich zu spät dran bin?
Dann heißt es: so schnell nachholen, wie nur möglich! Bei einer Überschreitung des HU-Termins von mehr als zwei Monaten steht eine strengere TÜV-Überprüfung an. Und das heißt: mehr Kosten! Zusätzlich müssen die Autofahrer mit Verwarnungen und Bußgeld rechnen. Nach zwei Monaten sind das 15 Euro, nach vier Monaten schon 25 Euro und nach acht Monaten dann schon 60 Euro. Außerdem gibt's einen Punkt auf das Konto in Flensburg und der Versicherungsschutz kann auch wegfallen.
Sie haben Ihren TÜV auch nicht immer so gut im Blick? Kein Problem, hier können Sie sich kostenlos registieren und an Ihre HU erinnern lassen!
Katja Ilnizki - Redaktion