29.06.21
Maskenpflicht am Platz fällt für weitere Schüler

Landkreise Traunstein / BGL - Ab Donnerstag / 1. Juli dürfen weitere Schüler die Maske im Unterricht abnehmen. Das hat das Bayerische Kabinett beschlossen.
Bisher durften nur Grundschüler am Platz im Klassenzimmer die Maske abnehmen. Ab 1. Juli gilt das auch für alle älteren Schüler - sofern sie in einem Landkreis mit einer Inzidenz von unter 25 leben (das gilt für die Landkreise Traunstein und Berchtesgadener Land aktuell). Auch auf dem Pausenhof ist die Maskenpflicht schon länger aufgehoben. Dagegen müssen Schüler und Lehrer zum Beispiel beim Gang durchs Schulgebäude oder auch auf den Toiletten weiter die Maske tragen. Auch die Testpflicht (mindestens 2mal in der Woche) bleibt bestehen.
Änderungen gibt es auch bei den Besucherregeln für Veranstaltungen
Bei Sport- und Kulturveranstaltungen unter freiem Himmel sind ab 1. Juli bis zu 1.500 Personen erlaubt. Davon dürfen höchstens 200 als Stehplätze vergeben werden (mit Mindestabstand zwischen den einzelnen Besuchern). Die übrigen sind feste Sitzplätze. Das gilt auch für Tagungen und Kongresse.
Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind maximal 1.000 Personen zulässig.
Das hat das Kabinett sonst noch beschlossen
Gastwirte dürfen ab 1. Juli bis 1.00 Uhr offen haben (bisher 0.00 Uhr)
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Der Freistaat Bayern übernimmt im Schuljahr 2021/2022 bei allen bayerischen Grundschülern den Jahresbeitrag, wenn die Kinder in einen Sportverein eintreten.