18.03.21
Landkreise ziehen die "Notbremse"
Landkreise - Mit dem heutigen Donnerstag / 18. März tritt die „Corona-Notbremse“ in den Landkreisen Traunstein und Berchtesgadener Land in Kraft.
Ab sofort gibt es für die Menschen in der Region weitere Einschränkungen, weil die Inzidenzwerte in den vergangenen Tagen zu hoch waren (seit Sonntag über 100). Diese neuen Regeln gelten ab sofort:
Kontaktbeschränkung:
Kontaktbeschränkungen werden wieder verschärft. Treffen sind nur noch mit einer weiteren Person außerhalb des eigenen Hausstands erlaubt. Zulässig ist außerdem ein wechselseitiges Beaufsichtigen von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiären oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst.
Nächtliche Ausgangssperre:
Sie gilt ab sofort wieder zwischen 22.00 und 5.00 Uhr. Wer in dieser Zeit das Haus verlässt, braucht einen triftigen Grund. Das ist zum Beispiel die Fahrt in die Arbeit oder ein medizischer Notfall.
Sport:
Erlaubt ist erneut nur noch kontaktfreier Sport unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen. Die Ausübung von Mannschaftssport ist untersagt.
Einzelhandel:
Für die Geschäfte entfällt das Einkaufen mit vorheriger Terminbuchung („Click and Meet“). Hingegen bleibt weiterhin möglich das Abholen vorbestellter Ware („Click/Call and Collect“). Geöffnet bleiben der Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Pfandleihhäuser, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen und Waschsalons, Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Baumärkte, der Verkauf von Presseartikeln, Versicherungsbüros, Buchhandlungen, Tierbedarf und Futtermittel und sonstige für die tägliche Versorgung unverzichtbare Ladengeschäfte sowie der Großhandel. Geöffnet bleiben auch einige Dienstleistungen: Friseure sowie im hygienisch oder pflegerisch erforderlichen Umfang die nicht-medizinische Fuß-, Hand-, Nagel- und Gesichtspflege sind von der Corona-Notbremse nicht betroffen und dürfen weiter angeboten werden.
Außerschulische Bildung und Musikschulen sowie Kulturstätten:
Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sind ebenso wie Angebote der Erwachsenenbildung in Präsenzform untersagt. Auch Instrumental- und Gesangsunterricht ist in Präsenzform wieder untersagt. Museen und Ausstellungen müssen wieder schließen.
Die Schulen und Kindergärten bleiben bis zum Ende der Woche geöffnet. Der Inzidenzwert am Freitag / 19. März ist entscheidend dafür, wie es in der nächsten Woche weitergeht.