14.04.21
Kampf gegen Wilderer und Trophäenhändler

Landkreise Traunstein / BGL - Polizei und Naturschutzverbände knöpfen sich vermehrt Vogel-Wilderer vor. Auch Trophäenhändler werden zur Rechenschaft gezogen. Darunter ist auch ein Fall aus dem Landkreis Traunstein.
Der Angeschuldigte soll mit Präparaten besonders streng geschützter Arten gehandelt haben. Darunter auch ausgestopfte Greifvögel. Zu den geschützten Arten zählen bei uns in der Region vor allem der Habicht, Bussard und Eichelhäher. Auch wenn diese heimischen Arten zahlreich vorkommen, dürfen sie nicht gefangen, ausgestopft und verkauft werden. Andere Vogelarten wie Rotmilane, Waldschnepfen oder Reiher sind auch sehr beliebte Ziele von Vogel-Wilderern. Auch die gibt es bei uns, sind aber sehr selten.
In den letzten zehn Jahren wurden insgesamt 185 Fälle registriert. Eine Möglichkeit ist dabei, mit Giftködern die Vögel anzulocken. Damit die Tiere weiterverkauft werden können, werden sie ausgestopft oder als Federschmuck für Trachtenmode verwendet. Im Falle einer Verurteilung erwarten die Beschuldigten wegen Verstößen gegen das Bundesnaturschutzgesetz und das Jagdrecht hohe Geldstrafen; der mögliche Strafrahmen reicht bis zu fünf Jahren Haft.
Das Komitee ruft dazu auf, verdächtige Funde oder Verkaufsangebote entweder an die Polizei oder an die bundesweite Hotline "Greifvogelverfolgung" (Telefon: 0228-665521, Email an mailto:EDGAR@komitee.de) zu melden.