24.11.20
Corona-Testungen für Pendler aus Österreich rechtswidrig

München / Landkreise - Die Arbeiterkammer Salzburg hat gegen die bayerischen Corona-Testungen für Pendler aus Österreich geklagt – und heute Nachmittag vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Recht bekommen.
Die Testungen sind unverhältnismäßig und widersprechen EU-Recht, so die Begründung des Gerichts. Die Regelung der bayerischen Einreise-Quarantäneverordnung, wonach sich die betroffenen Pendler wöchentlichen Corona-Tests unterziehen müssen, ist „vorläufig außer Vollzug gesetzt“. Jetzt liegt der Ball wieder beim Freistaat Bayern. Er muss nach dem Urteil nun eine neue gesetzeskonforme Regelung finden.
Alleine aus dem Raum Salzburg kommen täglich rund 4.500 Schüler und Pendler über die Grenze nach Bayern.