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17.05.22

Der aktuelle Stand zur Teil-Impfpflicht

Impfung
© Pixabay

Landkreise - Am 15. März war der Stichtag der Impfpflicht für Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen. Was hat sich seitdem getan? Haben sich alle impfen lassen? Und was passiert mit denen, die es nicht tun? 

Die BAYERNWELLE hat beim Gesundheitsamt Traunstein nachgefragt. Die Antwort: 1.017 Personen aus den 126 impfpflichtigen Einrichtungen hier in der Region haben sich noch nicht gegen das Coronavirus impfen lassen. Diese ungeimpften Personen wurden auch bereits vom jeweiligen Arbeitgeber an das Gesundheitsamt gemeldet. Sie haben ein Schreiben an die betroffenen Personen rausgeschickt - mit einer Einladung zu einem Beratungstermin im Impfzentrum.

Wer dieser Aufforderung trotzdem nicht nachkommt, dem könnte in Zukunft dann ein Betretungs- oder sogar Tätigkeitsverbot drohen. Auch ein Bußgeld soll die Impfverweigerer erwarten. Wann das allerdings gefordert wird und in welcher Höhe, steht noch nicht fest.

Klar ist aber, dass die Versorgung der Patienten und Bewohner der Pflegeeinrichtungen trotzdem an oberster Stelle steht. Martin Rihl von der Lebenshilfe Berchtesgadener Land erzählt im BAYERNWELLE-Interview, dass sie in enger Absprache mit dem Gesundheitsamt stehen und vor einem Beschäftigungsverbot erst die möglichen Folgen abgeschätzt würden. Mit möglichen Folgen meinte er dabei, dass die Versorgung der Bewohner nicht mehr gesichert wäre, wenn alle ungeimpften Mitarbeiter nicht mehr arbeiten dürften. So weit soll es nicht kommen.

Versorgungssicherheit steht an oberster Stelle

Dies wäre bei der Lebenshilfe Berchtesgadener Land definitiv der Fall. Rund 10% der Beschäftigten sind nicht geimpft. "Wir können mit Sicherheit sagen, dass wir das nicht auffangen könnten, wenn für diese Personen ein Betretungsverbot ausgesprochen wird. Dann stehen wir vor ganz ernsthaften Problemen", so Rihl gegenüber der BAYERNWELLE. Genau aus diesem Grund ist er auch zuversichtlich, dass es soweit nicht kommen wird. Denn das könne auch die Politik nicht verantworten. 

Wolfgang Krämer, der Leiter des Gesundheitsamtes Traunstein, sagt ebenfalls: "Es ist kein Geheimnis, dass gerade im Pflegebereich keine üppige Personalausstattung vorhanden ist. Und vor der Prüfung, ob tatsächlich ein Tätigkeitsverbot erlassen wird, muss erst die Prüfung stattfinden, ob das negative Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit hat." Die Versorgungssicherheit habe also einen höheren Rang und stehe an erster Stelle. 

Gerechtigkeitsfrage im Raum

Gleichzeitig hören wir aber auch immer wieder von Pflegepersonal oder Beschäftigten im Gesundheitsbereich, dass sie es nicht drauf ankommen lassen und sie bereits abgewandert sind, sich also einen anderen Job gesucht haben. Nicht nur deshalb steht die Teilimpfpflicht immer wieder in der Kritik, da sie gegenüber den Beschäftigten in diesem Bereich unfair sei. Auch Martin Rihl sagt, dass die Teilimpfpflicht vor dem Hintergrund, dass sie im Herbst/Winter beschlossen wurde und zu dieser Zeit das Pandemiegeschehen ein ganz anderes war, akzeptabel gewesen sei. "Auch, weil damals noch gedacht wurde, die allgemeine Impfpflicht folgt wenige Zeit später. Da wir es aber jetzt mit der Omikron-Variante  zu tun haben, welche für weniger schwere Verläufe sorgt und gleichzeitig auch der Impfschutz dagegen nicht mehr so gut wirkt, hat sich die Lage sehr geändert."

Weiter kommt hinzu, dass gerade in der Gesellschaft und im öffentlichen Leben nahezu alle Corona-Vorsichtsmaßnahmen gefallen sind, während im Gesundheitsbereich alle Hygienemaßnahmen aufrecht gehalten werden. "Die Öffentlichkeit wird entlastet, alle Maßnahmen werden gelockert mit Verweis darauf, dass ja die vulnerablen Gruppen geschützt sind, weil dort die Maßnahmen aufrecht erhalten bleiben und dort ja jetzt auch die Impfpflicht gilt. Da gerät das Ganze in Schieflage und man kann durchaus die Gerechtigkeitsfrage stellen", so Martin Rihl im BAYERNWELLE Interview. Gleichzeitig möchte er betonen, dass er die Impfung generell für sinnvoll hält. 



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