03.05.17
Urteil zum Jodl-Grab auf Fraueninsel ist gefällt
Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen: Der Künstler Wolfgang Kastner lässt in Sachen Jodl-Grab auf der Fraueninsel nicht locker.
Am Amtsgericht Rosenheim ist es gestern zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Dagegen will er Berufung einlegen. In einer Pressemitteilung fährt Kastner schwere Geschütze auf. Die Richterin und die Staatsanwältin bezeichnet er als „furchtbare Juristinnen“. Die Verhandlung ist in seinen Augen ein „grotesker vierstündiger Strafprozess“ gewesen. Allem Anschein nach sind die Verurteilung und das Strafmaß von Anbeginn festgestanden, so Kastner.
Bei dem Prozess ist es um vier Aktionen des Künstlers gegen den Gedenkstein gegangen. Während er das als Kunst bezeichnet, ist das Gericht davon überzeugt, dass es sich um Vandalismus handelt. Kastner muss deshalb 2.225 Euro Strafe bezahlen. Das will er nicht hinnehmen. Er geht in die nächste Instanz.
Alfred Jodl ist ein Kriegsverbrecher gewesen. Auf der Fraueninsel ist lediglich seine Familie begraben. Allerdings ist auf dem Gedenkstein auch sein Name zu lesen. Das stört Kastner und andere Mitstreiter.