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06.11.18

Sohn soll Mutter brutal ermordet haben - was sagen die Angeklagten?

Region: Mordprozess Leiche Schnaitsee
© Bayernwelle

Update: 18.20 Uhr:

Der 21-jährige der seine eigene Mutter in Altenmarkt getötet haben soll,  hat heute keine Aussage gemacht. Er schweigt weiterhin.

Jedoch sein 20 jähriger bester Freund, der ihm dabei geholfen haben soll, die Leiche zu vergraben. Er hat heute, am zweiten Prozesstag ein Geständnis abgelegt.

Außerdem hat er die Beziehung zum Hauptangeklagten sehr eng geschildert. Die Freundschaften gehe weit über eine normale Schulfreundschaft hinaus, so der 20-jährige. Morgen geht der ganze Prozess dann weiter. Geplant sind erste Zeugen zu vernehmen. Die kommen speziell aus der Gerichtsmedizin und der Spurensuche.

 

Update: 06. November 12.30Uhr:

Es geht weiter am Landgericht Traunstein. Der Mordprozess, bei dem ein junger Mann seine eigene Mutter in Altenmarkt ermordet haben soll und sie dann zusammen mit einem Freund in Schnaitsee vergraben haben soll, geht heute in die zweite Runde.

Auch wenn die zweite Hauptverhandlung schon seit heute Morgen am laufen ist, gibt es keine großen Neuigkeiten.

Der Hauptangeklagte hat nun allerdings jetzt bekannt gegeben, dass er keine Angaben zur Person und zur Sache machen wird. Der Hauptangeklagte soll eine soziale Phobie haben. Was so viel heißt, dass er psychisch nicht in der Lage sein wird, auszusagen.

Anders als sein Freund der ihm beim vergraben der Leiche geholfen haben soll. Er wir im Laufe des Nachmittags seine Aussage machen.

 

Update: 17.30 Uhr:

Es war ein langer Tag am Landgericht Traunstein. Das Gericht, die Staatsanwaltschaft usw. haben sich immer wieder zur Beratung zurück gezogen. Denn der Anwalt des Hauptsangeklagten, hat den Ausschluss der Öffentlichkeit gefordert.

Dies ist allerdings erst geprüft worden, da es in so einem Prozess eigentlich nicht üblich ist. Nach langem Beraten dann aber der Beschluss. Die Öffentlichkeit wird für den gesamten Prozess ausgeschlossen. Die Begründung? Die Angeklagten seien wegen ihrer persönlichen Entwicklung eher wie Jugendliche zu behandeln. Bei Jugendlichen ist es gesetzlich möglich die Öffentlichkeit auszuschließen.

Eine Ausnahme wurde jedoch gemacht. Ausgewählte Vertreter der Presse dürfen beim Prozess mit dabei sein und auch darüber berichten.

 

Update: 12.30 Uhr:

Was treibt einen damals 20-jährigen dazu, seine eigene Mutter zu ermorden? Das soll ab heute im Landgericht Traunstein geklärt werden. Allerdings wird dabei die Öffentlichkeit erstmal ausgeschlossen.

Aber zuerst wurde die Anklageschrift vorgelesen. Währenddessen zeigt sich der Angeklagte zwar angespannter als zu vor. Trotzdem macht er einen eher unbeeindruckten Eindruck.

Nachdem der Staatsanwalt die Anklageschrift vorgelesen hat und der Frage des Richters, ob sich die Angeklagten dazu äußern möchten, forderten die Anwälte des Hauptangeklagten, den Ausschluss der Öffentlichkeit. Nur dann wäre ihr Mandant bereit, vollständig auszusagen.

Da der Staatsanwalt keinen Einwand hat, wurde die Sitzung erstmal als nichtöffentlich fortgesetzt. Dort wird jetzt geklärt, ob der Antrag auf Ausschließung der Öffentlichkeit statt gegeben wird. Erst danach wird der Prozess weitergehen. Ob öffentlich oder nicht öffentlich wird sich zeigen. 

Dem Hauptangeklagten wird Mord vorgeworfen. Tritt das Jugendstrafrecht in Kraft erwarten ihn bis zu 15 Jahren Haftstrafe. Ansonsten wird es Lebenslänglich für den damals 20-jährigen.

 

Erstmeldung:

Traunstein/Schnaitsee/Altenmarkt. Heute startet der große Schnaitsee-Mordprozess vor dem Landgericht Traunstein. Ein damals 20-Jähriger wird beschuldigt, seine eigene Mutter ermordet und in einem Waldstück in Schnaitsee vergraben zu haben. Bis Mitte November soll über den Fall verhandelt werden.

So soll es sich nach Ansicht der Staatsanwaltschaft am Nachmittag des 15. September 2017 zugetragen haben: Der Angeklagte befindet sich im Haus seiner Mutter in Altenmarkt. Dort kommt zum Streit um ihr Geld. Im Lauf des Streits versucht sich die Mutter zunächst durch Flucht zu retten – doch ihr Sohn holt sie ein. Er würgt sie, dann schlägt er mit einem Hammer auf sie ein. Und ruft danach nicht etwa den Notruf – sondern einen Freund. Nachdem seine Mutter verstorben ist, soll er mit diesem Freund dann seine Mutter nach Schnaitsee gefahren haben und dort vergraben haben.

So soll es sich zugetragen haben – angeklagt ist der Sohn jetzt wegen Mordes. Und sein Freund wegen Strafvereitelung, weil er die Leiche mit vergraben haben soll. Verhandelt wird vor der Jugendkammer. Was gleichzeitig nicht heißt, dass Beide auch nach Jugendstrafrecht verurteilt werden.

Die Leiche der Mutter wurde vor etwa einem Jahr von spielenden Kindern im Wald entdeckt. 



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