07.05.18
Schöffengericht spricht Urteil

Garching a.d. Alz/Alötting. Heute Morgen wird am Altöttinger Schöffengericht wegen eines tragischen Verkehrsunfalls verhandelt. Verantworten muss sich ein 27-jähriger Autofahrer wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung.
Ein Jahr und zehn Monate Haft. Das Altöttinger Schöffengericht ist der Empfehlung des Staatsanwalts gefolgt und sieht den Angeklagten der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung als schuldig.
UPDATE
Im Schöffenprozess um den tödlichen Verkehrsunfall in Garching im vergangenen August sind inzwischen die Plädoyers gehalten. Die Staatsanwaltschaft fordert ein Jahr und zehn Monate Haft ohne Bewährung, Nebenkläger fordern zwei Jahre Haft ohne Bewährung – der Verteidiger des Angeklagten plädiert für zwölf Monate Haft auf Bewährung.
Dem inzwischen 28-Jährigen werden fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Tötung vorgeworfen. Im August fuhr er mit seinem Auto über einen verbotenen Feldweg, übersah eine Böschung, preschte dort mit seinem Auto hinunter in eine Gruppe von Jugendlichen. Er hatte über 0,6 Promille Alkohol im Blut.
Am Ende der Plädoyers hat sich der Angeklagte bei den Opfern entschuldigt.
ERSTMELDUNG
Im vergangenen August ist der Mann in Garching mit seinem Auto von der Straße abgekommen und eine Böschung hinuntergestürzt. Genau dort – am Ufer der Alz – haben Jugendliche gefeiert. Das Auto ist auf zwei von ihnen gelandet. Ein 16-jähriger ist schwer verletzt worden; ein 15-jähriges Mädchen ist noch an der Unfallstelle verstorben.
Das Schöffengericht wird aller Voraussicht nach noch heute ein Urteil sprechen.