10.12.19
Schamanin muss zurückzahlen

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Landkreis Rosenheim/München - Das Oberlandesgericht München hat gestern ein Urteil gegen eine Schamanin aus dem Chiemgau gesprochen.
Eine Frau hatte geklagt, weil sie der Schamanin 12.500 Euro für eine Geistheilung vorausgezahlt hatte. Dann hat sie sich jedoch gegen das Ritual entschieden und wollte ihr Geld zurück, die Schamanin wollte das nicht einsehen, pochte auf den Vertrag und das Landgericht Traunstein hat ihr in erster Instanz recht gegeben.
Jetzt gibt es aber einen Vergleich: die Schamanin zahlt zumindest 7.500 Euro an ihre Klientin zurück.