28.09.16
Neue Steuerpflicht für Kampfhunde

Es soll die Leute abschrecken – Nußdorfer, die einen Kampfhund haben, müssen künftig mehr zahlen. Das berichtet chiemgau24. Genaue Zahlen gibt es noch nicht, aber die Verantwortlichen sind sich einig, dass die Steuern erhöht werden.
Kampfhundbesitzer haben bisher 51 Euro Steuern pro Jahr an die Gemeinde zahlen müssen. 51 Euro für den ersten Hund und 102 Euro für jeden weiteren, so ist es bisher gewesen. Bis 500 Euro für Kampfhunde der Kategorie 1 und bis zu 250 für Kampfhunde der Kategorie 2 können es werden, heißt es aus dem Rathaus.
So sollen die Leute abgeschreckt werden, solche Hunde zu halten. Ohnehin brauchen Halter eine Genehmigung von der Gemeinde. In Traunreut, Pittenhart und Surberg sind in den vergangenen Jahren die Steuern schon erhöht worden. Welche Hunderasse unter welche Kategorie fällt, sehen Sie hier:
In der Kategorie 1 sind die Rassen aufgeführt, denen die Kampfhundeeigenschaften Aggressivität und Gefährlichkeit unwiderlegbar unterstellt werden: Pitbull, American Pitbullterrier, Bandog, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier und Tosa-Inu.
Die Kategorie 2 enthält die Rassen, denen diese Eigenschaften zumindest widerlegbar unterstellt werden: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario, Perro de Presa Mallorquin und Rottweiler. Bei diesen Hunden muss ein Sachverständigengutachten nachweisen, dass das Tier keine gesteigerte Aggressivität hat.