16.04.25
Mordfall Hanna muss neu verhandelt werden

Traunstein - Der Strafprozess um den gewaltsamen Tod der Studentin Hanna aus Aschau muss noch einmal neu verhandelt werden. Diese Entscheidung hat heute der Bundesgerichtshof getroffen.
Der BGH hat das Urteil des Traunsteiner Landgerichtes aus dem vergangenen Jahr aufgehoben. Grund ist demnach vor allem eine e-Mail, die Zweifel an der Unparteilichkeit der Richterin hätten aufkommen lassen. Einen Befangenheitsantrat hatte das Traunsteiner Gericht abgelehnt. Der BGH spricht in seiner Urteilsbegründung von einem "Verfahrensfehler".
Nun muss das ganze Strafverfahren noch einmal neu starten. Wann, ist noch unklar.
Das Traunsteiner Gericht hatte einen jungen Mann zu neun Jahren Haft verurteilt. Er soll Hanna auf dem Heimweg von der Disco getötet haben.
So begründet der Bundesgerichtshof sein Urteil zum Hanna-Prozess