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26.06.23

Kindergeld auch nach der Schule

Geld
© Symbolbild Pixabay

Traunstein - Auch wenn ein Kind schon 18 ist und die Schule verlässt, können die Eltern für das Kind danach noch Kindergeld vom Staat bekommen. Darauf hat die Arbeitsagentur Traunstein heute hingewiesen.

Das gelte zum Beispiel, wenn ein junger Mensch nach der Schule eine Berufsausbildung, ein Praktikum oder ein Studium absolviert. Auch während eines Bundesfreiwilligendienstes könne es weiter Kindergeld geben. Dafür sollten Eltern allerdings so frühzeitig einen Antrag mit allen notwendigen Unterlagen bei der Familienkasse einreichen, so die Arbeitsagentur. 

Das Online-Angebot der Familienkasse ermöglicht es, Nachweise über den Ausbildungs- oder Studienbeginn sowie Schulbescheinigungen bequem hochgeladen. Kindergeld ab 18 Jahren kann komplett papierlos über das ELSTER-Zertifikat eingereicht werden.

Telefonisch ist die Familienkasse Montag bis Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr kostenfrei unter 0800 4 5555 30 erreichbar, so die Traunsteiner Arbeitsagentur.



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