20.11.20
Chiemgauer Vermieter scheitert mit GEMA-Klage

Landkreis Traunstein / Karlsruhe - Wer eine Ferienwohnung hat und Zimmer vermietet, der muss grundsätzlich GEMA-Gebühren zahlen. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe jetzt festgestellt und damit die Klage eines Vermieters aus dem Chiemgau abgewiesen.
Der Mann kann nicht nachvollziehen, dass er Gebühren an die GEMA abführen muss, sobald ein Feriengast in der Ferienwohnung Radio hört oder fernsieht. Das sei keine "öffentliche Aufführung", so die Auffassung des Klägers. Der Bundesgerichtshof hat diese Klage jetzt laut Traunsteiner Tagblatt abgewiesen. Er hat aber nicht genau festgehalten, ab wie vielen Personen oder Ferienwohnungen die GEMA genau fällig wird. Wenn Vermieter aber eine Forderung der GEMA bekommen, dann sei die Gebühr zu bezahlen.
Der Verein „Private Gastgeber im Chiemgau“ zeigte sich enttäuscht von dem Urteil.
Weitere Infos zu dem Fall und Antworten rund um die GEMA finden Sie hier