05.02.16
Brand von Schneizlreuth - das Urteil: 3 Jahre Freiheitsstrafe

Im Prozess um das Brandinferno von Schneizlreuth mit sechs Toten ist der Angeklagte zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Traunstein hat es heute als erwiesen angesehen, dass der Pächter des denkmalgeschützten Bauernhofes der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung schuldig ist. Bei dem Feuer sind an Pfingsten 2015 sechs Mitarbeiter einer Baufirma aus dem niederbayerischen Arnstorf ums Leben gekommen. An die 20 Gäste sind teils schwer verletzt worden.
Zwar hat der Inhaber einer Eventagentur das Inferno nicht selbst verursacht. Als Brandursache wird vielmehr eine weggeworfene Zigarette eines Gastes vermutet. Der 47-Jährige hat aber in dem Gebäude 20 Jahre lang Urlauber übernachten lasse, obwohl Brandschutzauflagen nicht erfüllt worden sind. Er hat das auch noch gemacht, nachdem er 2009 den Behörden versichert hatte, künftig auf die Beherbergung von Urlaubern zu verzichten.
Die Staatsanwaltschaft hat vier Jahre Haft gefordert und dem Angeklagten vorgeworfen, auf den Brandschutz verzichtet zu haben, um Geld zu sparen. Die Verteidiger haben auf eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren plädiert.
Mit dem heutigen Urteil könnte der Fall um die Brandkatastrophe aber noch nicht abgeschlossen sein. Die Staatsanwaltschaft ermittelt jetzt auch gegen den ehemaligen Schneizlreuther Bürgermeister und den früheren Geschäftsleiter. Sie sollen von dem unerlaubten Beherbergungsbetrieb gewusst, aber nichts unternommen haben.