12.04.20
Bayerische Bundespolizei erlaubt keine Partner-Besuche ins Ausland

Bayern – Es kam bereits am Karsamstag zu Verwirrungen im bayerischen Landkreis Lindau. Menschen versuchten dort über die österreichische Grenze zu ihren Lebenspartnern zu gelangen. Die Bundespolizei verwehrte die Einreise, wie der BR berichtet. Auf Twitter äußert sich die bayerische Bundespolizei nun zum Einreiseverbot.
Während das bayerische Gesundheitsministerium unter der Leitung von Melanie Huml unter bestimmten Bedingungen den Besuch von Lebenspartnern im österreichischen Ausland erlaubte, stellt sich die Bundespolizei Bayern gegen diese Auflagen. Auf Twitter heißt es bestimmt: „Zur Klarstellung aufgrund von zum Teil anderslautenden Informationen: Die Einreise nach Deutschland zu Besuchszwecken, auch zum Lebenspartner, ist weiterhin nicht gestattet. Wir bitten dafür um Verständnis.“
Zunächst hieß es, dass sowohl derjenige, der in Deutschland als auch derjenige, der in Österreich lebt seinen Partner im jeweiligen Ausland besuchen dürfe. Nämlich dann, wenn er innerhalb von 48 Stunden wieder zurückkehre. Das Landratsamt Lindau hatte diese Maßnahme prüfen lassen zunächst als korrekt aufgefasst.
Was allerdings immer möglich sei: Ein Deutscher dürfe immer nach Deutschland einreisen.