03.07.19
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe

Freilassing - Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Das hat jetzt ein Mann aus Freilassing zu spüren bekommen. Er war mit seinem E-Scooter ohne gültige Versicherungsplakette und Zulassung unterwegs.
Sie gehen nicht schneller als 20 km/h. Allerdings gibt es bei den E-Scootern – also den elektrischen Tretrollern - einiges zu beachten. Wir brauchen zwar keinen Führerschein, dafür aber eine Versicherungsplakette. Ähnlich wie bei einem Mofa. Denn die normale Haftpflicht deckt E-Scooter-Schäden nicht mit ab. Deshalb wird eine KFZ-Haftpflichtversicherung fällig. Wer die nicht abschließt, begeht am Ende eine Straftat.
Neben der Versicherungsplakette müssen alle E-Scooter-Fahrer auch eine Betriebserlaubnis bei sich haben. Auch das ist gesetzlich vorgeschrieben. Was aber nicht vorgeschrieben ist: ein Helm. Trotzdem ist er aber zu empfehlen. Denn E-Scooter-Fahrer dürfen schließlich nicht auf dem Gehweg fahren, sondern nur auf Radwegen, oder der Straße.
Auf den Freilassinger E-Scooter-Fahrer wartet jetzt wegen der fehlenden Versicherungsplakette eine Strafanzeige. Und die fehlende Zulassung macht ein Bußgeld von 70 Euro.
Alle Auflagen, die Sie beim E-Scooter beachten sollten, finden Sie hier zum Nachlesen.