20.05.25
Ohne Erlaubnis Feuerwerkskörper eingeführt - Prozess am Amtsgericht

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Laufen - Weil er Feuerwerkskörper ohne dafür nötige Erlaubnis nach Deutschland eingeführt haben soll, steht ein Mann aus Saaldorf-Surheim heute vor dem Amtsgericht Laufen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, dies vorsätzlich getan zu haben.
Bereits im November letzten Jahres wurde der Angeklagte mit seinem Auto kontrolliert, wobei sogenannte Blitzknallkörper der Stufe F3 und F4 gefunden wurden. Diese sollen versteckt und verbaut gewesen sein, um das Auffinden zu erschweren. Blitzknallkörper der Stufen F3 und F4 sind Feuerwerkskörper, die nur ausgebildete Pyrotechniker mit entsprechender Erlaubnis besitzen und nutzen dürfen. Der Angeklagte steht also vor dem Gericht wegen vorsätzlich unerlaubter Einfuhr von explosionsgefährlichen Stoffen.