31.05.15
Neue Verordnung zu Gartenabfälle
Ab Morgen treten im Landkreis Berchtesgadener Land neue Verordnungen für das Entsorgen von Grün- und Gartenabfällen in Kraft. Ab dann sind nicht mehr die Kommunen dafür zuständig, sondern der Landkreis.
Mindestens an drei Tagen können nun in jeder Gemeinde die Abfälle abgegeben werden. Ausgenommen davon sind vorerst Bad Reichenhall, Freilassing und Laufen. Sie sollen Anfang des neuen Jahres folgen.
Mit dieser Maßnahme will der Landkreis verhindern, dass Gartenabfälle in der Natur oder über die Mülltonne entsorgt werden. Bisher hat es in den Gemeinden die unterschiedlichsten Regelungen für die Entsorgung gegeben.