Medikamente-Prozess am Amtsgericht

das verschreibungspflichtige Medikament
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(Symbolbild)
Sich Medikamente im Namen eines anderen verschreiben zu lassen - das kann Ärger geben. Das so ein Fall auch vor dem Amtsgericht Laufen enden kann, bekommt heute ein Bad Reichenhaller zu spüren.
Der Angeklagte hat über einen längeren Zeitraum von einigen Ärzten Fentanyl verschrieben bekommen. Dabei handelt es sich um ein Medikament, dass unter das Betäubungsmittelgesetz fällt. Da er Fentanyl jedoch im Übermaß konsumiert hat, haben die Ärzte die Verschreibung eingestellt.
Daraufhin hat der Angeklagte sich an seine Eltern gewandt – der Vater des Angeklagten hat ebenso Fentanyl benötigt und solle sich in Zukunft einfach die doppelte Menge vom Arzt verschreiben lassen. Die überschüssige Dosis hätte dann an den Sohn weitergegeben werden sollen. Ein halbes Jahr lang ist die Sache in insgesamt 24 gut gegangen – dann ist der Angeklagte aufgeflogen.
Heute muss er sich unter anderem wegen unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln vor Gericht verantworten.