10.11.21
Kein Feuerwerk in der Altstadt

Laufen - In der Altstadt von Laufen ist das Abfeuern von Silvesterfeuerwerk ab sofort dauerhaft verboten. Der Stadtrat hat am Abend mit großer Mehrheit beschlossen, eine entsprechende Verordnung zu erlassen.
Schon in den vergangenen zwei Jahren hat die Stadt das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk in der Altstadt untersagt. Begründung: Die Gefahr sei groß, dass ein Feuerwerkskörper eines der historischen Gebäude in Brand stecken könne. Damit die Stadt Laufen dieses Verbot jetzt nicht jedes Jahr aufs Neue beschließen muss, hat sie jetzt eine entsprechende Verordnung beschlossen. Sie gilt für die nächsten zwanzig Jahre.
In allen anderen Stadt- und Gemeindeteilen sei das Zünden von privaten Feuerwerkskörpern erlaubt, sofern es bis Silvester keine weiteren Einschränkungen gibt.