27.02.15
Freilassinger Apothekerin setzt sich durch
Eine Apothekerin aus Freilassing hat um ihr Recht gekämpft und sich durchgesetzt. Das Bundesverwaltungsgericht hat gestern zu ihren Gunsten entschieden. Demnach dürfen Deutsche Pharmazeuten künftig Medikamente von einer Apotheke aus dem EU-Ausland an ihre Kunden weitergeben. Solange sie die Arzneimittel überprüfen und Patienten bei Bedarf beraten. Konkret ist es um die Freilassinger Apotheke gegangen. Sie hatte Medikamente bei einer Apotheke in Ungarn bestellt. Wegen der niedrigeren Mehrwertsteuer in Ungarn sind sie für die Kunden günstiger gewesen.