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18.06.24

B20-Ortsumfahrung: Klage abgewiesen

Pläne Ortsumfahrung Laufen
©StaatlichesBauamtLaufen

Laufen/München - Erneut haben Gegner einer Laufener Ortsumfahrung vor Gericht den Kürzeren gezogen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Klage der „Gut Biburg GmbH“ gegen die Umgehungsstraße jetzt abgelehnt.

Das Pferdegestüt „Gut Biburg“: Das sind grüne Wiesen und viel Platz für die Pferde zum Grasen. Das würde sich aber ändern, wenn die Ortsumfahrung von Laufen in der geplanten Form gebaut wird. Die Trasse soll in einem großen Bogen um das Stadtzentrum von Laufen herumführen. Damit würde sie viel Verkehr aus dem Stadtzentrum herausziehen. Allerdings würde die neue Straße über landwirtschaftliche Wiesen laufen – u.a. über Grundstücke des Guts Biburg.  

Das Gut hat deshalb am Verwaltungsgerichtshof in München geklagt. Das Gericht sieht allerdings keine Fehler im Verfahren und hat die Klage deswegen abgewiesen. Das hat ein Sprecher des Gerichtes der BAYERNWELLE mitgeteilt.  Die Kläger haben allerdings noch die Möglichkeit, gegen das Urteil Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einzulegen. 

 

 

 

 



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