Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der
Radio Berchtesgadener Land & Chiemgau GmbH (BAYERNWELLE)
1. Die Funkaufträge werden entsprechend der jeweils gültigen Preisliste abgewickelt. Für sie gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Radio Berchtesgadener Land & Chiemgau GmbH (nachfolgend BAYERNWELLE genannt). Nebenabreden bedürfen einer schriftlichen Form. Bei fernmündlichen oder fernschriftlichen Aufträgen kann die Bestätigung auch nach der Ausstrahlung erfolgen.
2. Die BAYERNWELLE behält sich vor - auch rechtsverbindlich angenommene - Aufträge aufgrund der Herkunft, des Inhalts, der Form oder technischer Qualität, insbesondere aus Programm-Gründen, abzulehnen.
3. Aufträge werden grundsätzlich als Festaufträge angenommen. Der Auftraggeber kann unter Einhaltung einer vierwöchigen Frist - vor Beginn der ersten Ausstrahlung - zurücktreten. Bei diesem Rücktritt fallen Stornogebühren in Höhe von 10% auf die stornierte Auftragssumme an. Rücktrittsersuche müssen schriftlich an die BAYERNWELLE gerichtet werden. Die Stornierung von Sonderwerbeformen ist nicht möglich.
4. Bei anerkannten Mängeln seitens der Bayernwelle produzierten Sendungen gewährt die Bayernwelle die einmalige kostenfreie Wiederholung in technisch einwandfreier Form. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
5. Vereinbarte Ausstrahlungstermine werden nach Möglichkeit eingehalten, doch kann die Gewähr für die Sendung an bestimmten Tagen, zu bestimmten Stunden und in bestimmter Reihenfolge nicht gegeben werden.
6. Fällt eine Werbesendung aus programmtechnischen oder übertragungstechnischen Gründen im gesamten Sendegebiet aus (z.B. wegen höherer Gewalt, nicht beeinflussbarer Störungen oder sonstiger Umstände), wird sie entweder vorverlegt oder nachgeholt. Der Auftraggeber wird davon in Kenntnis gesetzt, es sei denn, dass es sich um eine unerhebliche Verschiebung handelt. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
7. Der Auftraggeber stellt in der Regel spätestens eine Woche vor Erstsendung übertragungsfähige Sendeunterlagen zur Verfügung. Wenn Sendungen nicht oder falsch zur Ausstrahlung kommen, weil Unterlagen, Texte oder Sendekopien nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet geliefert wurden, wird die vereinbarte Sendezeit in Rechnung gestellt. Bei fernmündlich oder fernschriftlich durchgegebenen Texten trägt der Auftraggeber das Risiko für etwaige Übermittlungsfehler.
8. Der Auftraggeber gewährleistet, dass er sämtliche zur Verwertung im Rundfunk erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz- und sonstige Rechte, für die von ihm gestellten Tonträger oder sonstigen Sendeunterlagen, erworben hat. Der Auftraggeber wird die Bayernwelle insoweit von allen Ansprüchen Dritter frei stellen.
9. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die Abrechnung mit der GEMA erforderlichen Angaben bei der Übersendung der Unterlagen mitzuteilen.
10. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Werbesendungen. Der Auftraggeber stelltdie Bayernwelle von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter, insbesondere von Ansprüchen wettbewerbsrechtlicher Art, frei.
11. Die Abwicklung des Sendeauftrages erfolgt auf der Grundlage der jeweils gültigen Preisliste.
12. Zahlungsbedingungen: Zahlungen rein netto innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum.
13. Aufträge von Werbungsmittlern werden nur für namentlich bezeichnete Werbetreibende angenommen.
14. Verbundwerbungen bedürfen der Genehmigung durch die Bayernwelle und unterliegen Sondervereinbarungen.
15. Ein Konkurrenzausschluss kann nicht gewährt werden, es sei denn, er wird für einen begrenzten Zeitraum in Schriftform vertraglich vereinbart.
16. Kommt der Auftraggeber während eines laufenden Auftrags in Zahlungsverzug, so ist die Bayernwelle berechtigt, die weitere Ausführung dieses Auftrags bis zur vollständigen Zahlung der offen stehenden Forderungen zurück zu stellen und für die restlichen Werbespots Vorauszahlungen zu verlangen. Eine Vorauszahlung kann auch dann gefordert werden, wenn begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers bestehen. Sofern der Auftraggeber bei Zahlungsverzug trotz nochmaliger Mahnung keine Zahlung bzw. Vorauszahlung leistet, ist die Bayernwelle berechtigt, von dem Werbeauftrag zurück zu treten.
Im Fall des Zahlungsverzugs oder einer einvernehmlichen Stundung berechnet die Bayernwelle Verzugszinsen von 2% p.a. über dem jeweils gültigen Basiszins der Deutschen Bundesbank.
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis einer geringeren Belastung vorbehalten. Gleiches gilt für die Belastung mit einem höheren Zinssatz durch die Bayernwelle. Die Bank des Auftragnehmers wird bevollmächtigt, bei Rücklastschriften Name und Adresse des jeweiligen Kunden/Nichtzahlers vollständig zu veröffentlichen.
17. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Freilassing. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so gelten die anderen Bestimmungen gleichwohl. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt diejenige, die die Parteien vereinbart hatten, um den gleichen wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen.
Onlinewerbung
1. Für alle Verträge über die Schaltung eines oder mehrerer Werbemittel in Informations- und Kommunikationsdiensten, insbesondere im Internet, zum Zwecke der Veröffentlichung und Verbreitung, auf den Webseiten von Bayernwelle SüdOst gelten ausschließlich die folgenden, zusätzlichen Geschäftsbedingungen.
2. Werbemittel im Sinne dieser Geschäftsbedingungen können aus einem oder mehreren der nachfolgend genannten Elemente bestehen:
- Bildern, Texten, Tonfolgen und Bewegtbildern;
- aus einer sensitiven Fläche, die beim Anklicken eine Verbindung zu Inhalten herstellt, die unter einer anderen Online-Adresse gespeichert sind, die vom Auftraggeber vorgegeben wird (Link).
Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung gekennzeichnet.
3. Wenn dem Auftrag keine verbindliche Festlegung für die Platzierung der Werbemittel zugrunde liegt, werden die Werbemittel im Einvernehmen der Parteien platziert. Ist ein solches Einvernehmen nicht herstellbar oder sind die Vorstellungen des Auftraggebers nicht zu realisieren, entscheidet Bayernwelle SüdOst nach billigem Ermessen unter größtmöglicher Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers über die Platzierung. Für die Platzierung von Werbemitteln kommen ausschließlich die Formate in Frage, die in der jeweils gültigen Preisliste ausgewiesen sind.
4. Mit Erteilung des Auftrags überträgt der Auftraggeber an Bayernwelle SüdOst alle für die Nutzung des Werbemittels in Online-Medien erforderlichen Nutzungs-, Verwertungs- und Leistungsschutzrechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Abänderung, Speicherung und Datenbanknutzung, ohne jede räumliche, inhaltliche oder zeitliche Beschränkung.
5. Ein von Bayernwelle SüdOst zu vertretender Fehler oder Mangel in der Darstellung der Werbemittel liegt nicht vor bei
- Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- oder -hardware;
- Störungen der Kommunikationsnetze anderer Betreiber;
- Rechnerausfall bei Internet-Providern oder Online-Diensten;
- unvollständigen oder nicht aktualisierten Angeboten auf Proxyservern (Zwischenspeichern) kommerzieller und nicht kommerzieller Provider und Online-Dienste;
- Ausfall eines Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.
6. Ergänzend zu diesen zusätzlichen Geschäftsbedingungen gelten auch für Online-Werbeschaltungen die vorstehend abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend, insbesondere auch in Bezug auf Gewährleistungsbestimmungen