16.05.22
Zensus 2022 startet – Befragungen laufen ab jetzt zwölf Wochen

Landkreise – In diesem Jahr ist es soweit: der "Zensus" findet wieder statt. Ab dem heutigen Tag / 16. Mai sind nun zwölf Wochen lang sogenannte Erhebungsbeauftragte in der Region und ganz Deutschland unterwegs, um etwa zehn Prozent der Menschen auch zwischen Chiemsee und Königssee zu befragen.
Beim Zensus geht es darum, herauszufinden, wie viele Menschen in Deutschland leben und wie sie leben. Was sie arbeiten, wo sie arbeiten, ob sie alleine oder gemeinsam mit Familienmitgliedern wohnen und so weiter. Ziel ist es, so eine Grundlage für künftige politische Entscheidungen zu haben. Dann kann der Staat Rückschlüsse ziehen, wo mehr Wohnungen gebraucht werden oder auch Kita-Plätze. Auch die Anzahl an Wohnungen und Häuser in Deutschland kann so erfasst werden.
Wie läuft der Zensus ab?
Per Zufallsprinzip werden Personen in der Region ausgewählt, bei denen die Befragungen durchgeführt werden. Sollten Sie einer oder eine davon sein, werden Sie per Post benachrichtigt. Dann vereinbaren Sie einen Termin mit einem sogenannte Erhebungsbeauftragten, der dann die Befragung direkt bei Ihnen zu Hause durchführt. Sie müssen den Erhebungsbeauftragten aber natürlich nicht in Ihre Wohnung lassen, wenn Sie dies nicht wollen. Dann können Sie auch vor der Haustüre die Fragen beantworten. Aber Sie müssen die Fragen beantworten. Denn wer ausgewählt wurde, ist auskunftspflichtig. Wichtig ist hier auch zu erwähnen, dass die Daten beim Zensus generell streng geschützt sind, an keine weitere Stelle weitergegeben werden und bei der Auswertung werden die Daten anonymisiert. Denn es geht nicht um eine individuelle Lebenssituation, sondern um das große Ganze.
Wie erkenne ich einen Erhebungsbeauftragten?
Zunächst ist wichtig, dass sich die Erhebungsbeauftragten im ersten Schritt bei Ihnen per Post melden. Steht einfach so ohne Ankündigung jemand vor Ihrer Tür, der vorgibt, ein Erhebungsbeauftragter zu sein, seien Sie skeptisch. Auch per Mail werden Sie nicht kontaktiert. Sollten Sie eine Mail in diesem Zusammenhang in ihrem Postfach haben, dann gehen Sie nicht darauf ein. Sollten Sie aber per Post informiert worden sein, sich dann einen Termin vereinbart haben und dann eine Person vor Ihrer Tür stehen, können Sie diese bitten, sich auszuweisen. Erhebungsbeauftragte haben einen speziellen Ausweis bei sich, den sie vorzeigen können.
Wichtige Infos:
Erhebungsbeauftragte fragen nicht nach ihrem Einkommen, nach Ihrer Sozialversichertennummer oder Ihrer Bankverbindung. Sollten sie danach gefragt werden, rufen Sie die Polizei. Auch der Corona-Impfstatus wird nicht abgefragt. Sie können auch kein Bußgeld auferlegt bekommen, weil bei der Befragung aufkommt, dass Sie sich zum Beispiel beim letzten Umzug nicht umgemeldet haben. Die Daten, die beim Zensus erhoben werden, werden an keine dritte Stelle weitergegeben. Auch nicht an das Finanzamt.