02.08.22
Wie gut sind unsere Wanderwege in Schuss?

Unwetterschäden an Wegen beheben -
zB nach den starken Regenfällen im Juli 2021
© Nationalpark BGD (Archivbild)
Landkreise Traunstein / Berchtesgadener Land – Der Alpenverein in Berchtesgaden hat vor kurzem eine spannende Diskussion eröffnet: Wie gut sind unsere Wanderwege in Schuss? Der DAV warf der Nationalparkverwaltung vor, sich nicht ausreichend um die Wege und Steige im Nationalpark zu kümmern. Die Parkverwaltung weist das zurück. Anlass genug für die BAYERNWELLE, uns mal über den Zustand unserer Wanderwege schlau zu machen.
Der Streit entzündete sich am Funtenseeweg. Der Alpenverein kritisiert, dass in den vergangenen Jahren viele Wegeabschnitte komplett verfallen seien. „Die Pflicht, die Wege zu unterhalten, haben die Verantwortlichen im Nationalpark bei Gründung vom DAV übernommen“, heißt es in einem Statement der DAV-Sektion Berchtesgaden. Trotzdem lasse man „seitdem Wege, die außerhalb des von KFZ fahrbaren Bereiches sind, systematisch verfallen“, so der DAV weiter.
Diese Kritik hält Ulf Dworschak für unbegründet. Er leitet die Abteilung Naturschutz und Planung bei der Nationalparkverwaltung Berchtesgaden. Die Parkverwaltung sei sich „dieser Aufgabe sehr wohl bewusst“ und nehme sie „ohne Abstriche wahr“. Der Nationalpark investiere jedes Jahr 500.000 Euro oder mehr in Erhalt und Pflege seiner Wege.
Wie regelmäßig werden Schäden an Wanderwegen behoben?
Der Nationalpark macht laut Dworschak jedes Jahr nach dem Winter Routinekontrollen bei allen Wegen. Da werden Schäden erfasst und dann der Reihe nach behoben. Das gleiche gilt nach heftigeren Unwettern oder wenn ein Wanderer einen Schaden meldet.
Wie kann ich Schäden an einem Wanderweg melden?
Kontaktieren Sie den offiziellen Betreiber des Weges. Das kann zum Beispiel der Deutsche Alpenverein oder der Nationalpark Berchtesgaden sein. Schicken Sie eine Mail oder rufen Sie an und melden einen Schaden an einem Weg. Der Nationalpark hat dafür laut eigenen Angaben ein Online-Kontaktformular eingerichtet.
Haftet der Betreiber eines Weges, wenn ich stürze und mich verletze?
Das lässt sich so pauschal nicht beantworten. Ob es im Falle einer Verletzung Schmerzensgeld gibt, muss im Einzelfall geprüft werden. Beispiel: Auf einem Wanderweg der Kategorie „rot“ (mittelschwer) ist eine Drahtseilsicherung kaputt und ein Wanderer stürzt deswegen ab, dann kann der Betreiber haftbar gemacht werden. In so einem Fall haben aber immer erst Gutachter das Wort – es kann also dauern.