19.09.17
Wenn der Vermieter die Heizung noch nicht angeschalten hat
Ohne Schirm verlassen wir schon länger nicht mehr die Wohnung, die Jacken sind auch dicker geworden und der Kaffee am Morgen ist nicht nur zum Wachwerden. Es ist verdammt kalt draußen und viele Vermieter haben die Heizung noch nicht angestellt!
Ab dem 1. Oktober muss der Vermieter die Heizung anschalten. Wenn es aber schon vorher kälter ist, dann muss der Vermieter die Heizung schon anstellen. Da gibt es eine Faustregel: die Raumtemperatur darf nicht unter 18 Grad fallen. Macht der Vermieter die Heizung dann trotzdem nicht an, haben Sie als Mieter Recht auf Mietminderung - und zwar bis zu 30% an jedem Tag, an dem Sie frieren müssen.
Der Vermieter muss garantieren können, dass es ab 6 Uhr morgens in der Wohnung mindestens 20 Grad warm ist. Wenn Sie also früher aufstehen und der Vermieter sich an die Kernzeiten hält, dann müssen Sie zum Kaffee oder Tee zum wärmen greifen. Am Abend muss es übrigens bis 23 Uhr warm sein.