11.01.22
Weiterhin 2G in der Gastro und neue Quarantäneregeln
Region - Aufatmen bei den Gastwirten in den Landkreisen Traunstein und Berchtesgadener Land. Das bayerische Kabinett hat am Dienstag beschlossen, dass es in der Gastronomie auch weiterhin bei der 2G-Regelung bleibt.
Damit stellt sich Bayern gegen den Entschluss des Bundes, in der Gastro ab sofort zusätzlich einen negativen Corona-Test oder einen "Booster"-Nachweis zu verlangen. 2Gplus bleibt den Wirtschaften in Bayern also erspart. Den Kulturschaffenden stößt das zum Teil sauer auf. Sie fühlen sich vernachlässigt. Bei Kulturveranstaltungen – auch bei uns in der Region – gilt neben weiteren Einschränkungen bereits seit Monaten 2Gplus.
Allgemein hat das Kabinett heute die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis 9. Februar verlängert. Die Quarantäneregelungen wurden wie angekündigt wie folgt abgeschwächt:
Auszug aus der offiziellen Mitteilung der Staatskanzlei vom 11.01.2022:
- Die Dauer von Quarantäne und Isolation beträgt zehn Tage. Nach
sieben Tagen ist ein Freitesten durch Nachweis eines negativen
PCR- oder Antigen-Schnelltests möglich. Bei Personen in Isolation gilt dies nur, wenn sie vor der Testung 48 Stunden symptomfrei waren.
- Für Beschäftigte in "vulnerablen Einrichtungen" werden aufgrund der besonderen Schutzbedürftigkeit der dort untergebrachten Menschen für die Wiederaufnahme des Dienstes nach Quarantäne oder Isolation eine Freitestung durch PCR-Test oder fünf Tage lang tägliche negative Schnelltests verlangt.
- Für Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in Angeboten der Kinderbetreuung ist eine Freitestung bei einer Quarantäne als Kontaktperson bereits nach fünf Tagen möglich (PCR-Test oder Antigen-Schnelltest).
- Sobald der Bund die hierfür notwendigen Rechtsänderungen vorgenommen hat, werden künftig enge Kontaktpersonen, die einen vollständigen Impfschutz samt Auffrischungsimpfung vorweisen, sowie vergleichbare Gruppen wie frisch Geimpfte und Genesene, von der Quarantäne ausgenommen.