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22.06.20

Weitere Lockerungen in Kraft

Alpensole Whirlpool
© Rupertustherme Bad Reichenhall

Landkreise Traunstein / BGL / Rosenheim - Am Montag treten weitere Coronalockerungen in Kraft. Unter anderem dürfen Hallenbäder und Thermen ab sofort wieder öffnen.

Seit mehr als drei Monaten sind sämtliche Hallenbäder und Thermen geschlossen. Nachdem Thermen in Österreich inzwischen bereits wieder geöffnet sind, dürfen ab 22. Juni auch in Bayern alle Hallenbäder und Thermen mitsamt Sauna- und Wellnesslandschaften wieder öffnen. Es gibt freilich auch hier strenge Hygieneauflagen.

Da von der Bekanntgabe durch Ministerpräsident Markus Söder bis zum Öffnungstermin nur sieben Tage Zeit waren, schaffen nicht alle Thermen heute die Wiedereröffnung. Sowohl die Rupertustherme in Bad Reichenhall als auch die Watzmanntherme in Berchtesgaden öffnen erst Anfang Juli. Die Chiemgau Thermen in Bad Endorf öffnen bereits am heutigen 22. Juni.

Diese weiteren Lockerungen sind ab sofort in Kraft:

Chorproben: Der Chorgesang wird im Bereich der Laienmusik unter strengen Hygieneauflagen wieder erlaubt.

Heilige Messen: Bei Gottesdiensten wird der notwendige Mindestabstand im Innenbereich von 2 auf 1,5 Meter reduziert und die Maskenpflicht besteht nur noch, solange sich die Besucher nicht an ihrem Platz befinden.

Kunst & Kultur: Bei Kunst- und Kulturveranstaltungen wird die maximale Besucherzahl von 50 Personen innen bzw 100 an der frischen Luft bei Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen auf 100 bzw 200 erhöht. Auch Freizeitparks oder Bibliotheken dürfen ab sofort mehr Besucher in ihre Räume reinlassen.

Feiern & Feste: Feierlichkeiten, wie Hochzeiten, Beerdigungen, Geburtstage, Schulabschlussfeiern und Vereinssitzungen sind ab 22. Juni mit bis zu 50 Gästen innen und bis zu 100 Gästen außen erlaubt. Voraussetzung dabei ist aber, dass es sich dabei um einen überschaubaren Teilnehmerkreise handelt.

Vereinssport: Die bisherige Obergrenze von 20 Personen bei Trainings ist aufgehoben. Stattdessen soll die Personenzahl im Innen- und Außenbereich von den vorliegenden räumlichen Bedingungen, wie etwa Raumgröße und Belüftung, abhängig gemacht werden.

Einkaufen: Geschäfte dürfen ab sofort mehr Kunden in den Laden lassen. Außerdem müssen Mitarbeiter im Kassen- und Thekenbereich keinen Mund-Nase-Schutz mehr tragen, wenn es stattdessen Schutzwände (zB aus Plexiglas) gibt.



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