07.07.20
Weitere Lockerungen im Bereich Feiern, Sport und Freizeit
Bayern - Die Bayerische Staatsregierung hat wegen der anhaltenden stabilen Infektionszahlen weitere Lockerungen vorgenommen.
So sind ab sofort bei kleineren Veranstaltungen 100 Personen im Innen- und 200 Personen im Außenbereich erlaubt, was einer Verdoppelung der bisherigen Regelung entspricht.
Zudem dürfen Indoor-Spielplätze und Innenbereiche von Tierparks oder Botanischen Gärten den Betrieb wieder aufnehmen.
Auch im Bereich Sport geht es einen Schritt Richtung „normalen“ Betrieb. Zum Beispiel soll das Fußballtraining wieder mit Körperkontakt erlaubt werden. Bei Kampfsportarten gilt eine Gruppengröße von maximal fünf Personen.
Die Bayerische Staatsregierung hat auch eine Entscheidung bei Schankwirtschaften, wie Diskotheken, Kneipen und Bars getroffen. Dort gibt es bis auf Weiteres keine Änderungen. Diese müssen bis auf weiteres geschlossen bleiben. Das hat heute Staatskanzleichef Florian Herrmann nach einer Kabinettssitzung bei einer Pressekonferenz mitgeteilt.