28.04.20
Weitere Geschäfte dürfen öffnen

Landkreise Traunstein / Berchtesgadener Land - Auch größere Modegeschäfte oder Möbelhäuser dürfen in den Landkreisen Traunstein und Berchtesgadener Land ab sofort wieder öffnen – vorausgesetzt, sie beschränken ihre Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter.
Diese Kompromisslösung hat die Bayerische Staatsregierung am Abend bekanntgegeben. Eigentlich wollte der Freistaat zunächst nur kleinere Geschäfte wieder öffnen lassen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied dann aber, das verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz und sei deswegen verfassungswidrig.
Jetzt gilt: Auch größere Geschäfte in der Region dürfen ihre Waren ab sofort wieder verkaufen, sofern die reine Verkaufsfläche die 800 Quadratmeter nicht übersteigt. In der Praxis können die Geschäfte die Verkaufsfläche und die übrigen Geschäftsbereiche durch Absperrungen trennen und kenntlich machen.