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22.10.18

Verstößt die Grenzpolizei gegen das Grundgesetz?

Bayerische Grenzpolizei 1
Erst vor zwei Monaten bezeichneten
Bundesinnenminister Seehofer und sein
bayerischer Amtskollege Herrmann
die Grenzpolizei als großen Erfolg
© Bayernwelle / Angelina Kwoczalla

Landkreise Berchtesgadener Land / Traunstein. Seit Mitte des Jahres kontrolliert die Bayerische Grenzpolizei auch an vielen Grenzübergängen in den Landkreisen Berchtesgadener Land und Traunstein. Aber wie lang noch? Möglicherweise verstößt die Grenzpolizei gegen Recht und Gesetz. Das sieht Innenminister Herrmann ganz anders.

Der „Süddeutschen Zeitung“ liegt jetzt ein Gutachten vor, das die Grünen in Auftrag gegeben haben. Demnach verstößt die Bayerische Grenzpolizei gegen das Grundgesetz. Die Errichtung einer bayerischen Grenzpolizei mit Aufgaben parallel zur Bundespolizei untergrabe die
Kompetenzverteilung im Bereich des Grenzschutzes. Entweder sei der Bund
zuständig oder es seien die Länder - aber eben nicht beide.

Grünen-Fraktionschefin Göring-Eckardt hat Bundesinnenminister Seehofer in einem Brief inzwischen aufgefordert, den (ihrer Ansicht nach) grundgesetzwidrigen Grenzschutz einzustellen, so die Süddeutsche Zeitung.

Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann hält den Vorwurf für Unfug. Seiner Einschätzung nach ist die Bayerische Grenzpolizei "verfassungsgemäß und für die innere Sicherheit unbedingt notwendig".  „Die Kontrollen sind einwandfrei“, sagt Herrmann heute Mittag bei einer Pressekonferenz. Denn die bayerische Grenzpolizei übernehme keinesfalls die Aufgaben der Bundespolizei, wie die Grünen zuerst kritisiert hatten. Genau das würde nämlich gegen das Grundgesetz verstoßen. Das sei allerdings nicht der Fall. Sowohl europarechtlich als auch von der deutschen Verfassung her sei alles im grünen Bereich. Die bayerische Grenzpolizei würde die Arbeit der Bundespolizei nämlich nicht abnehmen, sondern lediglich ergänzen. Außerdem arbeitet sie – im Gegensatz zur Bundespolizei - nach dem bayerischen Polizeiaufgabengesetz. Dadurch würden sich die Aufgabenbereiche der Bundespolizei und der Grenzpolizei nicht kreuzen. Was wiederum bedeutet: Die bayerische Grenzpolizei ist laut Herrmann nicht illegal.



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