20.04.21
Testpflicht jetzt auch für Unternehmen
Landkreise Traunstein / Berchtesgadener Land – Erst mussten sich nur die Pendler regelmäßig auf Corona testen lassen. Seit vergangener Woche trifft es auch die Schüler und Lehrer – und ab sofort gilt eine Corona-Testpflicht auch in Unternehmen.
Auf Anregung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat das Bundeskabinett die „Testpflicht in der Wirtschaft“ beschlossen. Ab dieser Woche muss ein Unternehmen jedem Mitarbeiter einen Coronatest pro Woche bereitstellen. Bei Mitarbeitern, die viel Kundenkontakt haben, sind es sogar zwei. Das gilt für jeden Mitarbeiter, der vor Ort in der Firma ist und nicht im Homeoffice.
Was für Tests sind zulässig?
Es gibt drei Möglichkeiten. Die Arbeitnehmer können einen PCR-Test in einem offiziellen Testzentrum machen lassen. Zulässig sind auch Antigen-Schnelltests, zum Beispiel in einem Schnelltestzentrum. Variante 3 sind Selbsttests, die jeder Mitarbeiter an sich selbst durchführen kann. Sollte ein Test positiv ausfallen, dann muss der Mitarbeiter umgehend in häusliche Quarantäne.
Wer muss die Tests zahlen?
Der Arbeitgeber / die Firma. Stand jetzt, zahlt der Staat nichts dazu. „Die Unternehmen müssen sie vorfinanzieren und können die Tests dann über die Steuer absetzen“, sagt Anja Friedrich-Hussong, die Geschäftsführerin des Berchtesgadener Land Wirtschaftsservice. Die Unternehmen müssen sich die Tests auch selber organisieren – eine zusätzliche Schwierigkeit, denn die Nachfrage wird jetzt natürlich deutlich steigen.
Was ist, wenn ein Mitarbeiter den wöchentlichen Test nicht machen will?
Dann muss er / sie das nicht tun. Und das ist das Seltsame an der Regelung: Das Unternehmen ist verpflichtet, für jeden Mitarbeiter die Tests zu organisieren. Aber der Mitarbeiter ist nicht verpflichtet, den Test dann auch zu machen. Das macht es den Unternehmen noch zusätzlich schwerer, sagt Anja Friedrich-Hussong vom BGLW: „Bestelle ich 5.000, bestelle ich 10.000 Tests? Das sind Fragen, die natürlich die Unternehmen derzeit umtreiben.“
Wie lang gilt die Testpflicht in der Wirtschaft?
Erst einmal bis Ende Juni – Verlängerung aber möglich, wenn die Coronazahlen bis dahin nicht deutlich gesunken sind.
Ist die Ansteckungsgefahr am Arbeitsplatz wirklich so hoch, dass es eine Testpflicht braucht?
Aerosol-Forscher haben herausgefunden, dass die Ansteckungsgefahr in Großraumbüros besonders hoch ist. Überall dort, wo viele Mitarbeiter zusammen kommen und nicht regelmäßig gelüftet wird, kann sich ein Virus besonders schnell ausbreiten. Deswegen haben viele Unternehmen auch in den Landkreisen Traunstein und Berchtesgadener Land in den vergangenen Wochen schon selbständig Tests für ihre Mitarbeiter organisiert. Weil es aber noch nicht genug Firmen freiwillig gemacht haben, tritt jetzt die Testpflicht in Kraft.