11.10.18
Neues Gesetz: viele heimische Beschäftigte haben nichts davon
Landkreise Traunstein / Berchtesgadener Land. Dass Mitarbeiter nach einer Phase der Teilzeit wieder vollzeit in ihren Beruf zurückkehren können – das soll ab dem neuen Jahr das neue „Teilzeitgesetz“ der Bundesregierung bewirken. Davon werden allerdings viele Arbeitnehmer in den Landkreisen Traunstein und Berchtesgadener Land nichts haben, kritisiert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG).
Das Gesetz gilt nämlich nur für Unternehmen mit mindestens 45 Mitarbeitern. Gerade in der Gastronomie oder bei Kleinbetrieben im Handwerk werde diese Zahl aber nicht erreicht, kritisiert die NGG. Damit sei das Gesetz für etwa 55.000 Beschäftigte in unseren beiden Landkreisen komplett wirkungslos.