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09.05.20

Landkreis Traunstein verlängert Besuchsverbot

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© Symbolbild Pixabay

Landkreise Traunstein / Berchtesgadener Land - Eigentlich sollen die Alten- und Pflegeheime sowie die Krankenhäuser ab Samstag (9. Mai) wieder Besucher empfangen dürfen. Der Landkreis Traunstein geht aber einen eigenen Weg.

Wie Landrat Siegfried Walch offiziell verkündet hat, gilt in den Kliniken, Altenheimen und Pflegeeinrichtungen im Landkreis Traunstein noch eine weitere Woche lang ein Besuchsverbot. Nach Einschätzung von Walch sind die Infektionszahlen in Südostoberbayern regional immer noch hoch. Weil gerade ältere und kranke Menschen besonders vom Coronavirus gefährdet sind, hat der Landkreis Traunstein das Besuchsverbot in Alten- und Pflegeheimen sowie den Kliniken bis 15. Mai verlängert. Er ruft alle Bürger auf, zum Muttertag einen Brief oder eine Karte zu schreiben und beim Seniorenheim oder Krankenhaus in der Nähe für die Mütter und Großmütter abzugeben.  Hier gehts zur Videobotschaft von Landrat Walch

Im Berchtesgadener Land ist es anders: Dort sind ab morgen Besuche in Seniorenheimen und Krankenhäusern unter strengen Hygieneauflagen wieder möglich. Besucher sind allerdings aufgerufen, vorab einen Besuchstermin zu vereinbaren. Einzige Einschränkung: Es könne in Einzelfällen dann Zugangsbeschränkungen geben, "wenn ein Besuch aus Infektionsschutzgründen nicht vertretbar ist", so das Landratsamt.

Diese Regeln hat der Freistaat Bayern für Besuche aufgestellt:

"Mit Wirkung ab dem 9. Mai wird das bestehende Besuchsverbot in Krankenhäusern und stationären Pflegeeinrichtungen, Intensivpflege-WGs, Altenheimen und Seniorenresidenzen sowie stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen gelockert. Voraussetzung ist die strikte Einhaltung strenger Hygienemaßnahmen. Möglich ist dann der Besuch einer festen, registrierten Kontaktperson oder eines Familienmitgliedes mit fester Besuchszeit, der Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m und der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Besucher und besuchte Person.
Die Einrichtungen haben Schutz- und Hygienekonzepte (insbesondere hinsichtlich Vorkehrungen zu kontrolliertem Zugang, Besuchszonen und Besucherräume) vorzulegen. Für Personal und Bewohnern bzw. Patienten sind regelmäßige Testungen sicherzustellen.
Das Gesundheitsministerium wird in Abstimmung mit dem Sozialministerium ein Konzept für den weiteren Fortgang im Bereich der Alten- und Pflegeheime sowie Krankenhäuser (insbes. Besuchsregelungen) erarbeiten."  (So beschlossen am 5. Mai im Bayerischen Kabinett)



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