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06.06.24

Kurzarbeitergeld wegen Hochwasserfolgen

Agentur für Arbeit
© Symbolbild Gewerkschaft NGG

Landkreis Rosenheim - Der starke Regen und die Überflutungen Anfang der Woche haben bei uns in der Region vor allem den Landkreis Rosenheim hart getroffen. Die Arbeitsagentur hat betroffenen Unternehmen jetzt mögliches Kurzarbeitergeld in Aussicht gestellt.

Dieses Geld von der Arbeitsagentur könnten Firmen beantragen, denen Hochwasserschäden im Betrieb entstanden seien und bei denen Arbeitnehmer ausfallen. Es könne aber auch Kurzarbeitergeld für Firmen geben, die gar nicht selber überflutet worden sind – die aber nur eingeschränkt produzieren können, weil ein Zulieferbetrieb betroffen ist.

Das ist die offizielle Ankündigung der Arbeitsagentur Rosenheim:

"Treten unmittelbar aufgrund des Hochwassers Arbeitsausfälle ein, kann durch die Agentur für Arbeit Kurzarbeitergeld gewährt werden. Dies ist auch möglich, wenn Betriebe mittelbar vom Hochwasser betroffen sind, zum Beispiel durch Einschränkungen der Produktion wegen der Überflutung eines Zulieferbetriebes. Auch dem Zulieferbetrieb kann Kurzarbeitergeld zustehen, wenn er im umgekehrten Fall seine Waren aufgrund des Hochwassers beim Abnehmer nicht übergeben kann. Es ist jedoch zu beachten, dass bestehende Betriebsausfallversicherungen vorrangig in Anspruch zu nehmen sind. Die Anzeige bei der zuständigen Agentur für Arbeit ist unverzüglich einzureichen, um Kurzarbeitergeld ab Beginn des Arbeitsausfalls erhalten zu können.
Es gelten für die aktuellen Hochwasserschäden die bestehenden gesetzlichen Regelungen für das Kurzarbeitergeld. Da es sich in dem Fall um ein unabwendbares Ereignis aufgrund außergewöhnlicher Witterungsverhältnisse handelt, gelten jedoch zusätzliche Erleichterungen: Beschäftigte, in deren Betrieb der eigentlichen Arbeit wegen des Hoch-wassers nicht nachgegangen werden kann, können bei Aufräumarbeiten im Betrieb helfen und dennoch einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben. Auch wird weder die Auflösung von Arbeitszeitguthaben, noch die Einbringung von Urlaubsansprüchen eingefordert."

Hier gibt es weitere Infos der Arbeitsagentur zum Thema "Kurzarbeitergeld"



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