13.07.21
Kleine Volksfeste sind wieder erlaubt
Landkreise - Volksfeste sind wieder erlaubt. Zumindest unter gewissen Auflagen.
Das teilte das Bayerische Gesundheitsministerium jetzt mit. Möglicherweise könnte es so doch noch eine abgespeckte Version des Rosenheimer Herbstfestes, oder eine Alternative zum Traunsteiner Frühlingsfest geben. Bei Volksfesten, oder volksfestähnlichen Veranstaltungen dürfen maximal 1.500 Besucher kommen. Außerdem muss die 7-Tage-Inzidenz im einstelligen Bereich liegen. Dann können Veranstalter gemeinsam mit dem Gesundheitsamt ein Konzept entwickeln und eine Sondergenehmigung beantragen. Für gastronomische Angebote, oder auch Theater- oder Filmvorführungen gelten hingegen nach wie vor die Regelungen der aktuellen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Jetzt gibt es zusätzlich auch wieder eine Chance auf Volksfeste.
Ob in den Landkreisen Traunstein und Berchtesgadener Land allerdings kleinere Volksfeste geplant sind, ist nicht bekannt.