26.11.21
Klare Regeln für Nikolaus und Krampus

Region - Wie können die Regeln für den Nikolaustag in Corona-Hotspots aussehen? Darf der Nikolaus zu den Kindern ins Haus kommen? Und darf er einen Krampus mitnehmen? Jetzt haben sich die Hotspot-Landkreise auf eine Regel geeinigt.
In den Landkreisen Traunstein und Berchtesgadener Land gilt: Nur private Hausbesuche sind erlaubt - mit geltenden Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte. So wenig Personen wie möglich. Außerdem sollten Nikolaus und Krampus möglichst das Haus gar nicht betreten und beide sollten sich selbst als Geimpfte noch vorher testen. Unter diesen Maßgaben können Familien auch in diesem Jahr Besuch vom Nikolaus bekommen.
Dagegen fällt der öffentliche „Buttnmandllauf“ der Gebirgsjäger in Bischofswiesen-Strub in diesem Jahr aus Pandemiegründen aus.
Das sind die empfohlenen Regeln der Gesundheitsämter für den Nikolausbesuch:
• Ausschließlich private Hausbesuche unter Einhaltung der geltenden Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Erwachsene (maximal fünf Personen aus zwei Hausständen)
• Die Anzahl der gemeinsam zu den Hausbesuchen gehenden Begleiter des Nikolaus sollte sich auf möglichst wenige Personen (z.b. drei Aktive) beschränken
• Eine freiwillige Selbstverpflichtung der Gruppen auf 2G+ (also auch für Geimpfte ein Test)
• Keine Teilnahme von Personen mit Covid-19-typischen Krankheitssymptomen
• Ein Besuch ausschließlich im Freien ohne Betreten der Häuser
• Einhalten eines Mindestabstands von 1,50 Metern
• Ansammlungen größerer Menschenmengen sollen auch im privaten Bereich vermieden werden.