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26.06.19

Juni-Rekord: Wann gibt's hitzefrei? 

Schulen Tafel
© Symbolbild Pixabay

Landkreis Traunstein/Landkreis Berchtesagdener Land - Deutschland bewegt sich mit großen Schritten auf einen Juni-Rekord zu. Mittwoch, der 26. Juni 2019 könnte den Rekordwert aufstellen. In der Region sind zwischen 34°C und 37°C angesagt; damit kann das der heißeste Juni-Tag seit Beginn der Wetteraufzeichnungen werden.

In Franken sind stellenweise bis zu 40°C angesagt. Im fränkischen Kitzingen wurden im Juli und August 2015 über 40°C gemessen - das ist damit der heißeste Ort Bayerns. 

An solchen Tagen möchten vor allem Kinder am liebsten schon morgens ins Freibad gehen. Die Pfingstferien sind aber zu Ende und es steht wieder Schule auf dem Stundenplan. Es sei denn, es gibt hitzefrei.

 

Wer gibt an der Schule "hitzefrei"?

Im Freistaat Bayern gibt es, wie in ganz Deutschland, keine einheitliche "hitzefrei" Regelung. Das bayerische Kultusministerium überlässt diese Entscheidung den Schulen selbst. An den jeweiligen Schulen entscheiden das die Schulleiter.

 

Wann gibt es "hitzefrei"?

"Hitzefrei" den kompletten Schultag? Das ist ziemlich untypisch. Meistens endet der Unterricht am Mittag und der Nachmittagsunterricht entfällt. "Hitzefrei" geben die Schulleiter vor allem dann, wenn konzentriertes Lernen im Klassenzimmer nicht mehr möglich ist. Entscheidend ist also nicht die Außentemperatur, sondern die Temperatur im Klassenzimmer. Die Schmerzgrenze bei konzentriertem Lernen liegt innen meist bei rund 27°C.

 

"Hitzefrei" an Grundschule und KiTa?

An den KiTas und Kindergärten gibt es gewöhnlicherweise kein "hitzefrei". Das ist ein Betreuungsangebot, dass die Eltern in Anspruch nehmen. Der Betreiber muss dafür sorgen, dass trotz hoher Temperaturen die Gesundheit der Kinder nicht gefährdet wird.

An den Grundschulen kann es "hitzefrei" geben. Eltern müssen aber vorab ausdrücklich zugestimmt haben, dass ihr Kind dann selbstständig nach Hause gehen darf. Ist das nicht der Fall, werden die betroffenen Kinder bis zum regulären Unterrichtsende von Lehrern in der Schule weiter betreut.

 

"Hitezfrei" im Job?

Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf "hitzefrei". Der Arbeitgeber muss allerdings gewährleisten, dass der Arbeitnehmer bei der Arbeit - trotz starker Hitze - seine Gesundheit nicht gefährdet und es möglich ist, die Arbeit sicher auszuführen.

 



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