08.12.21
Im Einzelhandel gilt ab sofort die 2G-Regel, mit Ausnahmen

Landkreise - 2G im Einzelhandel! Ab heute greift die neue Corona-Regel, die Bund und Länder bereits letzte Woche beschlossen haben. Wer weder geimpft, noch genesen ist, der darf ab heute nicht mehr shoppen gehen.
Das betrifft auch die Landkreise Traunstein und Berchtesgadener Land. Von dieser Regelung ausgenommen sind Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Die können ein entsprechendes Attest – im Original – und einen aktuellen PCR-Test vorlegen. Die 2G-Regel gilt nicht in Geschäften, die den täglichen Bedarf abdecken. Dazu gehören zum Beispiel der Lebensmittelhandel, Schuhgeschäfte, oder auch Apotheken.
Hier finden Sie eine komplette Übersicht zu den Regeln.