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04.11.22

IHK warnt vor "Abzockmasche"

Laptop
© Symbolbild Pixabay

Region - Die Industrie- und Handelskammer IHK warnt auch bei uns in der Region vor einer angeblichen „Abzockmasche“ mit unlauteren Zahlungsaufforderungen.

Demnach bekommen derzeit immer mehr Betreiber einer Webseite Post von Anwälten. Darin heißt es sinngemäß: Sie haben auf Ihrer Webseite bestimmte technische Inhalte von Google so eingebunden, dass Sie gegen Datenschutzvorschriften verstoßen! Dafür fordern die Anwälte dann in ihrem Schreiben mehrere hundert Euro Schadensersatz. Die IHK rät Betroffenen auch aus den Landkreisen Traunstein und Berchtesgadener Land, nicht sofort zu zahlen, sondern lieber die IHK zu informieren. Sie hat den Verdacht, dass es sich hier um Rechtsmissbrauch und damit um eine Abzock-Masche handelt.

Hier ist die Mitteilung der IHK im Wortlaut:

"Findige Anwälte haben offenbar eine neue Abzockmasche gefunden, die aktuell zu vielen Nachfragen Betroffener auch bei der IHK für München und Oberbayern führt. Ziel sind bundesweit Webseitenbetreiber, die in ihren Onlineauftritten bestimmte technische Inhalte von Google so einbinden, dass die IP-Adressen ihrer Nutzer an den US-Internetriesen übermittelt werden. Google kann damit die benötigten Inhalte direkt auf den Computer des Nutzers ausspielen. IP-Adressen dienen zur Identifizierung von Endgeräten im Internet und zählen daher zu den personenbezogenen Daten, die den strengen Datenschutzvorschriften der DSGVO unterliegen. Bei den technischen Inhalten handelt es sich in den vorliegenden Fällen um ‚Google Fonts‘, also Schriftarten, die als Bausteine zur Darstellung von Text auf vielen Webseiten verwendet werden.

Das grundsätzliche Problem kann einfach gelöst werden, indem der Webseitenbetreiber die notwendigen ‚Google Fonts‘ lokal auf dem eigenen Server hinterlegt und nicht mehr extern bezieht. Dies sollten Webseitenbetreiber laut IHK aktuell in jedem Fall prüfen und gegebenenfalls anpassen. Dies betrifft auch die Datenschutzerklärung auf der Homepage.

Hat man bereits ein Schreiben mit einer Schadenersatzforderung bekommen, rät die IHK für München und Oberbayern zu einer genauen Prüfung. Verlangt werden häufig 100 Euro für den persönlichen Schaden sowie zusätzlich eine Unterlassungs­erklärung und Anwalts­gebühren in Höhe von bis zu 360 Euro. Im Einzelfall können sich verschiedene Optionen ergeben: Die IHK empfiehlt aber grundsätzlich, nicht auf das Schreiben zu reagieren und keine Zahlungen zu leisten, sondern die IHK zu informieren, da großer Verdacht auf Rechtsmissbrauch besteht. Ein Betroffener kann dem Schreiben auch rechtlich fundiert widersprechen, wenn beispielsweise kein Nachweis erbracht wurde, dass eine konkrete Person in ihren Rechten verletzt wurde. Experten gehen davon aus, dass die Forderungen auf automatisierten Datenanalysen von Webseiten basieren.

Die IHK für München und Oberbayern informiert dazu unter www.ihk-muenchen.de und steht unter Telefon 089 5116-0 für Erstauskünfte zur Verfügung."



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