16.06.21
Hinweise an die Gastronomen
Landkreise - Das Landratsamt Berchtesgadener Land weist ein weiteres Mal auf die geltenden Hygiene- und Maßnahme-Regeln in der Gastronomie hin, da es in der nahen Vergangenheit immer wieder Beschwerden gab.
Die niedrigen 7-Tage-Inzidenzen haben in den vergangenen Wochen auch im Bereich der Gastronomie viele Öffnungsschritte möglich gemacht. Die Einhaltung der Hygienekonzepte ist jedoch weiterhin von großer Bedeutung. Das Landratsamt Berchtesgaden Land macht daher auf die Bedeutung des Rahmenkonzepts Gastronomie aufmerksam. Insbesondere die Möglichkeit zur Kontaktnachverfolgung durch das Gesundheitsamt muss gewährleistet werden. Um eine Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich identifizierten COVID-19-Falles unter Gästen oder Personal zu ermöglichen, ist durch den Gaststättenbetreiber daher immer eine Dokumentation mit Angaben von Namen und Vornamen sowie einer sicheren Kontaktinformation also Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder Anschrift je Hausstand und mit Angabe des Zeitraums des Aufenthaltes zu führen.
Das Landratsamt wird alle eingehenden Beschwerden der Nichteinhaltung nachgehen.