01.02.21
Hilfsprogramm für Brauchtums- und Faschingsvereine
Landkreise Traunstein / BGL - Das Bayerische Heimatministerium will Vereine der Heimat- und Brauchtumspflege sowie Faschingsvereine in der Coronakrise unterstützen. Auch Vereine aus den Landkreisen Traunstein und Berchtesgadener Land können Hilfen beantragen.
Das Ministerium habe ein Hilfsprogramm für Vereine der Heimat- und Brauchpflege aufgelegt, teilte das Landratsamt BGL am Montag mit. "Unterstützt werden ebenfalls Faschings-, Fastnachts- und Karnevalsvereine in Bayern. Damit, so das Ministerium, will die Bayerische Staatsregierung gewährleisten, dass das gesellschaftlich-kulturelle Wirken dieser Vereine auch in Zukunft gesichert ist und Traditionen und Bräuche in Bayern erhalten bleiben", heißt es in der Mitteilung des Landratsamtes.
Dazu gewährt der Freistaat Bayern einen einmaligen Ausgleich entstandener Nachteile in Höhe von 50 % der coronabedingten Nettoeinnahmeausfälle aus Veranstaltungen, Festen und vergleichbaren Aktivitäten im Zeitraum vom 1. März 2020 bis 28. Februar 2021 – bis zu 2.000 Euro pro Verein. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass der Verein Mitglied in einem Dachverband der Heimatpflege, des Faschings oder Träger einer im Bayerischen Landesverzeichnis des immateriellen Kulturerbes eingetragenen Kulturform ist. Die Unterstützung wird nur gewährt, soweit keine anderweitigen Hilfemöglichkeiten bestehen.
Anträge auf Unterstützung können bis spätestens 30. Juni 2021 beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Alexandrastraße 4, 80538 München, eingereicht werden.
Den Antrag sowie die Richtlinien zum Förderprogramm finden Vereine auf der Internetseite des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat unter https://www.stmfh.bayern.de/heimat/vereine/.