08.02.17

gilt nicht gleich als Kinderarbeit
(Symboldbild)
Haushaltshilfe ist Gesetz!
Staubsaugen, Fenster putzen, den Müll rausbringen, Wäsche waschen, Spülmaschine ausräumen, Abstauben und, und, und.... im Haushalt gibt es immer viel zu tun. Für alle Drückeberger gibt es eine eindeutige Regel: Haushaltshilfe ist laut Bürgerlichem Gesetzbuch Pflicht!
Doch wer macht denn eigentlich die ganze Arbeit? Packt jeder mit an oder ist es nur einer an dem alles hängen bleibt? Rein theoretisch ist Jeder per Gesetz dazu verpflichtet, was zu machen! Und Jeder: das heißt auch, dass die Kinder auch mal was tun dürfen - da macht die Justiz in Sachen Kinderarbeit eine Ausnahme...
Aber da bedarf es schon einiges an Überredungskunst, bis da mal was passiert. Lukas Stauss berichtet für die Bayernwelle: Auf was kann sich die Mama - die ja in der Regel das Meiste macht - berufen, wenn gar nichts von den Aufträgen ankommt?
Auf diplomatischem Weg versuchen die Kinder von der Mithilfe zu überzeugen, sollte auch der erste Schritt sein. Wenn nichts hilft, kann es immer noch vor Gericht ausdiskutiert werden....Aber wenn das Argument Wirkung zeigt - steht im Gesetz auch, wie lange bei der Hausarbeit angepackt werden muss? Oftmals gibt es nach kurzer Zeit das Phänomen des Davonsterbens...
Und das ist die offizielle Formulierung aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch:
§ 1619
Dienstleistungen in Haus und Geschäft
Das Kind ist, solange es dem elterlichen Hausstand angehört und von den Eltern erzogen oder unterhalten wird, verpflichtet, in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten.