01.05.23
Freistaat vereinfacht Abschuss von Wölfen
Region - Ab sofort soll es auch im Chiemgau, Rupertiwinkel und Berchtesgadener Land leichter möglich sein, einen Wolf abzuschießen. Möglich machen es neue Regelungen, die das bayerische Kabinett vergangene Woche beschlossen hat und die ab 1. Mai gelten.
Demnach gilt in Zukunft: wenn ein Wolf auch nur ein Nutztier reißt, dann darf er geschossen werden. Es braucht dann auch keine DNA-Probe mehr, um genau diesen Wolf zu erwischen. Theoretisch dürften dann auch andere Wölfe entnommen – sprich geschossen – werden. So sagte das am Mittwoch Ministerpräsident Markus Söder bei einem Termin im Landkreis Rosenheim. Die Genehmigung zum Abschuss sollen ab sofort die Landratsämter erteilen können. Auf diese Weise soll das Vieh vor allem auf den Almen besser geschützt werden, weil hier Schutzzäune meist nicht machbar sind.
Unterdessen bezweifeln Naturschützer, dass die neuen Wolfsregeln mit dem Naturschutzrecht vereinbar sind. Der Bund Naturschutz erwägt eine Klage.
Erst vor etwa einer Woche wurden im Berchtesgadener Land zwei Schafe tot aufgefunden. Laut Bayerischem Landesamt für Umwelt besteht der Verdacht, dass ein Wolf die Schafe gerissen hat.