30.04.25
Freinacht: Scherze ja, Straftaten nein

Landkreise BGL/Traunstein - Ja zum Brauchtum – nein zu Straftaten: Das ist die Haltung der Polizei zur bevorstehenden Freinacht oder Dugnacht in der Region.
In der Nacht vom 30. April auf den 1. Mai dürfen nach einem alten Brauch Gegenstände versteckt werden, die jemand am Haus oder im Garten herumstehen lässt. In den vergangenen Jahren ist die Freinacht zwischen Chiemsee und Königssee aber auch immer wieder für Straftaten missbraucht worden: Da wurden laut Polizei zum Beispiel Hauswände mit Eiern beworfen oder mit Farbe besprüht. Deswegen bittet die Polizei: Bei „Freinacht-Scherzen“ dürfe niemand zu Schaden kommen. Die Polizei will Straftaten konsequent verfolgen.