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07.12.20

Einschränkungen im "Kleinen Grenzverkehr"

Grenzkontrollen
© Land Salzburg / Neumayr (Archiv)

Landkreise Traunstein / BGL - Der Freistaat Bayern will Einkaufsfahrten nach Österreich weitgehend unterbinden. Mit den am Sonntag verkündeten strengeren Coronabeschränkungen wird auch der „Kleine Grenzverkehr“ deutlich eingeschränkt.

Ab Mittwoch / 9. Dezember sind Fahrten nach Österreich nur noch unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Wer in Österreich arbeitet, dort in die Schule geht oder Familienangehörige besucht, darf problemlos danach wieder nach Deutschland einreisen. Anders ist es, wenn ein Bayer zum Einkaufen, zum Tanken oder für einen Ausflug nach Österreich fährt. Diese Person braucht bei der Wiedereinreise nach Deutschland einen aktuellen, negativen Coronatest - andernfalls muss er / sie in eine zehntägige Quarantäne.

Diese Regelverschärfung gilt aktuell bis 5. Januar 2021.



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